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Der Getreidehandel in der Provinz Posen / von Władysław Hedinger
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vom Produzenten kaufen, oder der Produzent versucht denZwischenhändler zu umgehen und verkauft direkt an denKonsumenten.

Den Konsumenten bilden in der Regel die Mühlenund die Proviantämter. Ueber die Ausschliessung des Handelsbei der Versorgung von Behörden mit landwirtschaftlichenProdukten schreibt der Posener HandelskammersyndikusDr. Hampke, wie folgt:

Die Praxis der Proviantämter.

In den Allgemeinen Bestimmungen, betr. die Vergebungvon Staatsbauten, Leistungen und Lieferungen, die vonder preussischen Regierung aufgestellt worden sind, heisstes:Die Bedürfnisse an landwirtschaftlichen Erzeugnissensind, soweit dies ohne Schädigung fiskalischer oder andererallgemeiner Interessen und ohne grundsätzliche Ausschliessungdes legitimen Handels ausführbar ist, tunlichst unmittelbarvon den Produzenten zu erwerben.

Und die Proviantordnung weist analog im §61 dieAemter an, unbedingt dem Ankäufe aus erster Hand denVorzug zu geben, soweit es möglich sei, auf diesem Wegeohne Verteuerung des Naturais und ohne sonstige wirtschaft-liche Nachteile den Bedarf rechtzeitig zu decken. DieProviantämter sollen sich also in jeder Weise bemühen,Angebote von Produzenten heranzuziehen, in geschäftlicherBeziehung müssen sie diesen beim Ankauf in jeder ZulässigenWeise ent gegenkommen. Sie sollen stets in der Lage seinden aktenmassigen Beweis zu erbringen, dass die denAnkauf aus erster Hand in jeder möglichen Weise geförderthaben. Dabei wurde bekannt gemacht (Reichsanzeiger Nr. 231vom 1. Oktober 1894), dass die den Proviantämtern Vor-gesetzten Behörden auf die genaue Beachtung dieserVorschriften unausgesetzt nachdrücklich hinwirken würden:Zuwiderhandlungen werden aufs strengste geandet. JedeBeschwerde, welche über unrichtige Handhabung desNaturalien-Ankaufsgeschäfts bei der Provinzial- oder Zentral-Instanz angebracht wird, ist Gegenstand eingehender Unter-suchung und findet im Begründungsfall unbedingt Abhülfe.