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Der Getreidehandel in der Provinz Posen / von Władysław Hedinger
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Ankauf als Konkurrenten des Proviantamts erfolgreichauftreten.

Die Handelskammer zu Posen hat daraufhin angeregt,dass das Proviantamt sich bei seinen Einkäufen nach denNotierungen richte, die auf dem Getreidefrühmarkt durchdie städtische Marktkommission festgestellt werden und dieeinzig und allein der wirklichen Marktlage entsprechen.Dass diese Anregung Berücksichtigung gefunden hat, istnicht wahrscheinlich, denn die fragliche Intendantur hat,wie sie selbst an die Handelskammer schrieb, dem Proviant-amte zu Lissa fiir den freihändigen Ankauf nachher dieamtlichen Marktpreise der Stadt Glogau als Preisgrenzebewilligt, weil es ihm nicht möglich war, seinen Hafer-bedarf in den Grenzen der Marktpreise der Stadt Lissaanzukaufen. Die Preise wurden nämlich zu niedrig fest-gesetzt. Nach Auffassung der Intendantur hat also dasProviantamt als Käufer Interesse an möglichst hohenPreisen, natürlich nur soweit es sich um Deckung desBedarfs bei den Produzenten handelt.

Es wäre noch darauf hinzuweisen, dass die landwirt-schaflichen Genossenschaften als Produzenten behandeltwerden, wenn sie satzungsgemass nur Erzeugnisse ihrerMitglieder verkaufen. Wir haben aber schon gesehen,wie wenig im Allgemeinen die Satzungen der landwirt-schaftlichen Genossenschaften, was den Verkehr mit Nicht-mitgliedern betrifft, den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechen. Auch die landwirtschaftliche Zentraldarlehnskassezu Neuwied wird als Produzent behandelt obgleich sie, wieschon erwähnt, als Aktien-Gesellschaft von jedermannkaufen kann und auch kauft. Dabei schadet das Verfahrender Proviantämter den kleinen nicht Genossenschaftenangehörigen Produzenten, die für den Absatz ihrer Erzeugnisseauf den Handel angewiesen sind.

Was nun noch das Entgegenkommen betrifft, das denProduzenten in jeder zulässigen Weise erwiesen werdensoll, so nehmen Beamte der Proviantämter den Produzentendie Ware möglichst an Ort und Stelle ab, dadurch wirddas Risiko, das mit der Zurückweisung der Ware wegenirgend eines Mangels verbunden ist, beseitigt. Wenn dieAbnahme erfolgt ist, so wird die Ware zum Militärtarif