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Der Getreidehandel in der Provinz Posen / von Władysław Hedinger
Entstehung
Seite
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befördert, der beispielweise gegenüber dem sog. Ostbahn-staffeltarif für Getreide eine Ermassigung von 1 / i 1 / 2 derFracht (je nach der Entfernung) ausmacht, während dieHändler zu den gewöhnlichen Frachtsätzen ihre Warebeziehen müssen und schon deshalb zumeist gegenüberdem Produzenten wettbewerbsunfähig sind.

Aus diesem Verfahren, das nicht sachlich, sondernnur durch die Abneigung gegen den Handel und durchdie parlamentarische Abhängigkeit der Staatsregierung vonden agrarisch gesinnten Parteien diktierte Vorliebe für dieProduzenten begründet ist, nahm der Deutsche HandelstagVeranlassung, in seiner Vollversammlung am 16. Februar 1905folgende Erklärung abzugeben:

Die den staatlichen Behörden obliegende Pflicht, dieAngehörigen der verschiedenen Berufsstände gleichmässigzu behandeln, wird dadurch verletzt, dass beim Einkautder Proviantämter die Landwirte gegenüber den Händlernbevorzugt werden.

Die Bevorzugung besteht hauptsächlich darin, dass viel-fach die Proviantämter grundsätzlich von Händlern überhauptnicht kaufen, so lange sie von Landwirten kaufen können,und die Ware von den Landwirten an deren Ort abnehmenund zu der niedrigen Fracht des Militärtarifs beziehen, diegleiche Vergünstigung jedoch den Händlern versagen.

Solche Zurücksetzung des Handels ist umsowenigerangezeigt, als der Staat im Falle der Not in hohen Masseauf seine Mitwirkung angewiesen ist und das Interesse derGesamtheit geschädigt wird, wenn die Behörden dasBestreben so gut und so billig wie möglich zu kaufen,zugunsten anderer Gesichtspunkte vernachlässigen.

Der Deutsche Handelstag spricht daher die Forderungaus, dass die Bevorzugung der Landwirte durch die Proviant-ämter beseitigt werde.

Diese Forderung können wir nur zu der unsrigenmachen. Die in der Erwiderung des Reichsverbandes aufdie Denkschrift der Berliner Handelskammer versuchte Ent-schuldigung des geschilderten Verfahrens ist belanglos unddirekt unrichtig, sofern dort behauptet wird, dass in Preussen der direkte Bezug der Proviantämter von den Produzentensich in sehr bescheidenen Grenzen hält. Denn nach