charakterisierten Kornhausfrage) manche dunkle Stelle auf,die vom volkswirtschaftlichen Standpunkte aus nicht: allzugünstig zu beurteilen ist. Es ist das Verdienst deramtlichen Handelsvertretungen der Provinzen Posen undWestpreussen, diese Schäden zu öffentlicher Kenntnis gebrachtzu haben. Die Tatsache, um die es sich hier handelt, istdie Verbindung der staatlichen Ansiedlungskommission mitdem Genossenschaftswesen l )
„Diese Verbindung, welche seit etwa 1898 datiert, trittäusserlich dadurch in die Erscheinung, dass — bis zumJahre 1905 - Regierungsräte aus der Ansiedlungskommissionzur Wahrnehmung der Geschäfte des Leiters der Raiff-eisen’schen Unternehmungen in Posen beurlaubt wurden,dass andere Mitglieder der Ansiedlungskommission in denAufsichtsräten dieser Unternehmungen sitzen, dass dieAnsiedlungskommission sich mit namhaften Geldmittelnan diesen Unternehmungen beteiligt, dass die Ansiedler bis1902 nur zu Genossenschaften des .Raiffeisenverbandeszusammengeschlossen wurden. Sie hat weiter zum Inhalt»dass die Ansiedlungskommission die landwirtschaftlichenMassen-Erzeugnisse • der noch nicht besiedelten Güterausschliesslich durch das deutsche Lagerhaus verkauft undauch ausschliesslich durch dieses die landwirtschaftlichenBedarfsartikel für jene Güter einkauft. Es liegt auf derHand, dass schon durch die staatliche Ansiedlung dasTätigkeitsfeld des Handels in den Provinzen Westpreussen und Posen eingeschränkt wird, soweit sich die Ansiedlerzu Genossenschaften Zusammenschlüssen und ihre Bedürfnissedurch diese decken, bezw. ihre Produkte durch derenVermittlung verkaufen. Aber den genossenschaftlichenZusammenschluss kann und will der Handel den Ansiedlernnicht wehren, wenn auch dieser Zusammenschluss anscheinendnicht immer aus eigenem Antriebe, sondern infolge Druckesvon anderer Seite erfolgt.
Ganz fraglos ist es eine Härte, wenn bei den Ankaufder Güter von der staatlichen Ansiedlungskommissionsämtliche oft recht alten Beziehungen der Kaüfleüte zu denBesitzern zugunsten von Raiffeisen abgebrochen :.werden?*.
9 cfr. Hampke: Die Schädigung usw.