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willfahrte auch diesmal den Wünschen der Landwirte undbeantragte im Jahre 1887 einen Weizen- und Roggenzollvon 6,— Mk und den Mehlzoll auf 12,— Mk zu erhöhen.Der Reichstag minderte den Weizen- und Roggenzoll auf5,— Mk und setzte für Mehl einen Zoll von 10,50 Mk fest.
Infolge dieser Erhöhung wurde die Ausfuhr deutschenGetreides nach dem Ausland fast vollständig unterbunden.Der Inlandspreis hob sich nach dem Jahre 1887 um weiterebeinahe 2 Mk im Vergleich zu den Weltmarktpreisen, sodass die Frachtersparnis von Rotterdamm rheinaufwärts ~\-Mehrpreis auf dem englischen Markte aufgewogen wurde.
Doch Nord- und Ostdeutschland profitierte von demZoll weniger als die Landwirtschaft des Konsumptions-gebietes und zwar um die Fracht und Preisrückgang. Eskam zu einem Zwiespalt zwischen den bis dahin treu zu ein-ander aus der Landwirtschaft sich rekrutierenden Schutz-zöllnern.
Der Grund lag in der Ungleichmassigkeit des Gewinnes,den die Landwirte in Nord-Ostdeutschland im Vergleich zudenen in Süd-Westdeutschland aus den Getreidezöllen zogen.
Müllerei.
Einen noch grösseren Einfluss übten die Getreidezölleund der Identitätsnachweis auf die Mühlenindustrie.
Das Mühlengewerbe war in ganz Deutschland zueiner* grossen Entfaltung gelangt. Bei der Herstellung desFabrikates bedienten sich die Müller einer Mischung vonausländischem und inländischem Getreide, welche das Mehlim Auslande sehr beliebt machte. Der Export war deshalbauch sehr stark.
Mit der Einführung der Getreidezölle wurde es nunanders.
Nach den Bestimmungen des Jahres 1879 und 1880(cfr. S. 126) vergütete der Zollfiskus bei Ausfuhr von Mehlden Zoll nur nach dem Prozentsatz der zur Verwendunggelangten ausländischen Getreides, entschädigte den Aus-führenden aber nicht für den im Fabrikate enthaltenenProzentsatz von inländischem Getreide, welches durch denZoll verteuert war, und der ausländische Konsument, dereine künstliche Steigerung der Getreidepreise wie sie bei