„Die Bestimmung,i) dass man bei der Einfuhr vonGetreide und anderen Waren die bei der Ausfuhr vonGetreide erhaltenen Einfuhrscheine zur Zollzahlung ver-wenden konnte, schuf für diese Einfuhrscheine einen Markt,wodurch eine Entwertung verhindert werden sollte. Werdie genannten Waren einführen will, sucht solche Einfuhr-scheine zu kaufen. Die Nachfrage danach hält ihren Preishoch, und dies muss wie eine Getreideausfuhrprämie wirken.Sinkt der Getreidepreis im Inland unter den Satz, der sichaus der Hinzurechnung des Zolls zum Weltmarktpreiseergibt, so macht der Getreidehändler nämlich, wenn erausführt, Gewinn, er erhält dann im Ausland den Welt-marktpreis und bei der Ausfuhr ausserdem einen Einfuhr-schein im Werte des Zolls, der bei Einfuhr auf der vonihm ausgeführten Gattung und Menge von Getreide liegt,diesen Schein verkauft er an diejenigen, welche Wareneinführen wollen, bei deren Einfuhr der Zoll in solchenEinfuhrscheinen entrichtet werden darf. Seine Tendenz,Getreide auszuführen, dauert so lange fort, bis der Preisauf dem Inlandmarkt durch die von ihm betriebene Ausfuhrso hoch gestiegen ist, dass die Ausfuhr nicht mehr Gewinnbringt; das ist dann der Fall, wenn der Inlandpreis demWeltmarktpreise unter Hinzurechnung des Zolls entspricht.Die Beseitigung des Identitätsnachweises bedeutet also dieEinführung einer Prämie auf die Ausfuhr von Getreide,welche die Tendenz hat, den Inlandpreis um den vollenZollbetrag über den Weltmarktpreis zu steigern. Und wenndiese Tendenz diese Wirkung wegen den wechselnden Markt-bedingungen auch nicht in jedem einzelnen Augenblickezur Folge hat, so steht doch im grossen und ganzen derdeutsche Inlandpreis jetzt so hoch wie der Weltmarktpreisunter Hinzurechnung des vollen Zollbetrags“.
Die Zollhöhe wurde mit dem Inkrafttreten der Capri-vischen Handelsverträge herabgesetz und betrug bis l.Marz 1906für Roggen und Weizen 3,50 Mk, für Gerste 2,— Mk, fürBuchweizen 2,— Mk, für Hülsenfrüchte 1,50 Mk, und fürRaps und Rübsen 2,— Mk. Die Kleie wurde zollfrei be-lassen. Da man jedoch infolge der Beibehaltung derIdentität der Gattung erst vier Monate warten musste, um
‘) Brentano: Die deutschen Getreidezölle. Stuttgardund Berlin 1910.