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Hafer.5,— Mk
Buchweizen.5,— „
Speisebohnen.2,— „
Andere Hülsenfrüchte.1,50 „
Raps und Rübsen.2,— „
die Kleie wurde zollfrei belassen.
Hervorzugehen wäre die starke Differenzierung derGerste in Malz- und Futtergerste, wobei letztere um mehrals 1/3 billigeren Zoll zu tragen hat als erstere. Dies ist vondesto grösserer Bedeutung, als nach dem Zusatzverträgezum Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn die Einfuhr-scheine für Gerste seit 1906 immer nur zum Zollwert von1,30 Mk für den Doppelzentner ausgestellt werden, selbstwenn es sich um die Ausfuhr von Malzgerste handelt, dieeinen Eingangszoll von 4,— Mk hat.
Die Folge dieser Ausnahme ist die, dass von allenGetreidearten einzig und allein die Malzgerste sich zwareines reinen Schutzzolles, nicht aber einer Ausfuhrprämieerfreut, und dies hat einen bedeutenden Rückgang derGerstenausfuhr zur Folge gehabt.
Ueber die socialpolitischen Wirkungen der Getreide-zölle für das Deutsche Reich zu sprechen ist hier nicht derPlatz. Ich verweise auf die diesbezügliche Litteratur, x )speciell auf die Schrift von Prof. Lujo Brentano ,München : „Die deutschen Getreidezölle“ (1910).
An dieser Stelle ist nur die Frage von Interesse,welche Wirkungen hatte die geschilderte Handelspolitik desDeutschen Reiches auf die Provinz Posen , speciell auf denGetreidehandel dieser Provinz?
3. Die Folgen der deutschen Getreide-zollpolitik für die Provinz Posen ,speciell für den Getreidehandel.
Erhöhung der G e t reidepreise .
Die vornehmste Folge der Getreidezölle, war dieErhöhung der Getreidepreise im Vergleich zu den Welt-marktpreisen. Diese Erhöhung steigerte sich infolge der
0 siehe Handwörterbuch der Staatswissenschaften.