Druckschrift 
Der Getreidehandel in der Provinz Posen / von Władysław Hedinger
Entstehung
Seite
160
Einzelbild herunterladen
 

1. Es sollen verboten werden, Kleie, die aus Roggenstammen, der nicht zu 6065°/ 0 ausgebeutet sei, als Kleiezollfrei einzuführen, selbst in denaturiertem Zustande.

Die diesbezügliche Eingabe der Mühleninteressentenhatte den Erfolg, dass die Zollbehörde Ende November 1910anstelle der bisherigen Anleitung für die Zollabfertigung,welche die Kleie bis zu einem Aschegehalt von 4,1% ohneBeanstandung durchliess, ohne sich um den Mehlgehalt zukümmern, eineneue vorläufige Anleitung erliess. DieseAnleitung basiert auf dem sogenannten Siebverfahren 1 ) undbezweckt mehlhaltige Kleien auszuscheiden. Diese wurdenselbst im denaturierten Zustande nicht durchgelassen. DieZollämter beanspruchten für diese Kleie den vollen Mehl-zoll. 2 3 ) Dieser Zustand hat nun dahin geführt, dass diepolnischen Müller die nach Deutschland einzuführendenKleien erheblich minderwertiger herstellen, mit Surrogatenaller Art, wie Reiskleie, Kartoffelpülpe, Staubkleie usw. ver-mischten. Dieses Verfahren hat für die deutsche Landwirt-schaft und den deutschen Handel ungeheure Schäden imGefolge, da eine derartige Ware für die Landwirtschaft un-verwendbar und für den Handel unverkäuflich ist.

Diese Massnahme, die dem Kleiehandel um so ärgereVermögensschädigungen zufügte, da sie ihn ohne Vorbe-reitung traf (die Kleiehändler schliessen im Juni und Julifür das ganze nächste Jahr im voraus Lieferungsverträge

2. dass für die wirklich notleidenden Mühlen für ihre Pro-duktion Ausnahmetarife zugebilligt werden,

3. dass das Kriegsministerium ersucht wird, den Mehlbedarffür die Truppen bei den notleidenden Mühlen herstellenzu lassen.

*) Cfr.Der Müller, Zeitschrift für die gesammte Mühlen-industrie vom 18. November 1910.

2 ) Diese Massnahme der Zollbehörde ist ein Beispiel dafür*wie Bestimmungen des Zolltarif von Beamten geändert werdenkönnen. Die Zollbehörde nahm, um nicht gegen den Vertrags-tarif von 1902 mit Russland zu verstossen, an, dass Kleie, die ausRoggen stammen, der nicht zu 6065°/ 0 ausgebeutet sei, nicht mehrzollfreieKleie sondern Roggenschrotkleie sei, von der nichts imZollvertrag stehe. (!)

In dieser Weise greifen Massnahmen von Beamten oft mehrals neue Gesetze in die weitesten Kreise der Interessenten ein.