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§ 35.
Die Beschlussfassung der Generalversammlung unter-liegen neben den in diesem Statut bezeichneten sonstigenAngelegenheiten insbesondere:
1. Abänderung und Ergänzung des Statuts;
2 Genehmigung und Abänderung der Geschäfts-
ordnung;
3. Auflösung und Liquidation der Genossenschaft;
4. Erwerb, Veräusserung und Belastung von Grund-eigentum ;
5. die Bestätigung von Mietsverträgen sowie allerVerträge, welche wiederkehrende Verpflichtungenfür die Genossenschaft begründen;
6. Wahl des Vorstandes, des Aufsichtsrats und der
Bevollmächtigten zur Führung von Prozessen
gegen Mitglieder des Aufsichtsrats;
7. Verfolgung von Rechtsansprüchen gegen Mitgliederdes Vorstandes und des Aufsichtsrats;
8. Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und desAufsichtsrats von ihren Aemtern;
9. Genehmigung der Dienstanweisung für den Vor-stand und den Aufsichtsrat;
10. Entscheidung von Streitigkeiten über die Aus-
legung des Statuts, der Geschäftsordnung, sowiefrüherer Beschlüsse der Generalversammlung;
11. Entscheidung über alle gegen die Geschäfts-
führung des Vorstandes und des Aufsichtsrats ein-gebrachten Beschwerden;
12. Ausschliessung von Genossen;
13. Bericht über die Revision;
14. Genehmigung der Bilanz, sowie Verteilung vonGewinn und Verlust am Schlüsse des Geschäfts-jahres ;
15. Entlastung des Vorstandes wegen dessen Geschäfts-führung;
16. Festsetzung des Gesammtbetrages, welchen Anleihender Genossenschaft und Spareinlagen bei derselbennicht überschreiten sollen;
17. Festsetzung der Grenzen, welche bei Kredit-gewährung an Genossen eingehalten werden sollen.
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