14 Kapitalistische Wirtschaft bei Assyrern und Babyloniern.
und Verkäufen von Sklaven, Grundstücken und Häusern.Ungefähr den sechsten Teil des Gesetzbuches Chammu-rabis nimmt die Regelung der Darlehnsgeschäfte ein. Wirhören von Darlehen in Geld zu einem Zinsfuß von 17—20Prozent jährlich und von Darlehen in Getreide, von derMiete von Arbeitern und Häusern, von Erbteilungen unddergleichen. Völlig ausgebildet tritt uns die Rechnungnach den Gewichtseinheiten von Gold und Silber entgegen.Wir finden ein ausgebildetes Bankwesen mit Einrichtungen,welche das Hinterlegen von Geldern, die Leistung vonZahlungen an drittem Ort und gegenseitiges Aufrechnender Forderungen der Kunden untereinander, sowie das Ein-fordern der ihnen geschuldeten Gelder ermöglichen. VonBabylon aus erstreckte sich der Handel zu Wasser und zuLand auf alle umliegenden Länder, nach Arabien und bisnach Indien. Und wie mit den Babyloniern, so war es mitden Assyrern, von deren Hauptstadt Ninive der ProphetNahum sagt*), daß seine Händler zahlreicher seien als dieSterne am Himmel. Unter den in Babylon und Ninive zu-sammenströmenden Händlern befanden sich auch diePhöniker.
Das ist begreiflich; denn die natürlichen Grundbe-dingungen der phönikischen Volkswirtschaft verwiesen sieauf den Handel. Sie waren denen der ägyptischen, wie wirsie kennen gelernt haben, diametral entgegengesetzt. Hierfehlte vor allem die erste unter allen Voraussetzungen für
wir schon in der Zeit vor Sanherib (705—681 v. Chr.) eineFamilie Egibi u. Söhne, die noch hundert Jahre später, zur ZeitNebukadnezars dieselben geschäftlichen Betriebe innehat. (Siehedarüber Köhler und Reiser, Aus dem babylonischen Rechts-leben, IV, 21.) Der 9. Band der „Cuneiform Texts“ zeigt einBankhaus Murashu u. Söhne, welches von den persischen GroßenGüter und vom Staate die Steuererhebung pachtet, ferner Schuld-verträge, Verträge über die Lieferung von Ziegeln, der 10. Bandüber die Verpachtung einzelner Grundstücke, Gesellschafts-verträge über die Bewirtschaftung von Landgütern, über Hypo-thekenbestellungen usw. Vgl. auch Friedrich Delitzsch, Handel und Wandel in Altbabylonien. Stuttgart 1910, S. 26 ff.
1) Nahum 3, 16.