Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft.
91
die Erwerbstätigkeit durch den Krieg. „Zwei einzige Be-schäftigungen“, schreibt Dionys von Halikarnass 1 ), „ließRomulus den Freigeborenen übrig, den Ackerbau und denKrieg“, und kein Volk der Erde hat den Satz des Aristo-teles 2 ): „Die Kriegskunst ist ein Teil der Erwerbskunst“in gleichem Maße wahr gemacht, wie die Römer. Manmöchte fast sagen, daß er bei ihnen alle übrigen Teile ange-fressen hat, so daß, als die Bereicherung durch den Kriegaufhörte, nichts übrig blieb, wovon Italien leben konnteund es an dem Fehlen aller eigenen produktiven Tätigkeitzugrunde ging.
Nachdem die Römer erst Latium Rom einverleibt, danndie Etruskermacht gebrochen, die eingefallenen Nordvölkerzurückgewiesen und Mittelitalien ihrem Gebiet angegliederthatten, kam es zum Kampf mit den griechischen Ansied-lungen in Unteritalien. In diesem Kampfe verbündeten sichzunächst Rom und Karthago, wobei Rom das Landheer,Karthago die Schiffe stellte. Der Krieg endete mit derUnterwerfung der unteritalischen Städte unter die Römer.Nun blieb noch Sizilien und die Frage, ob man es Kar-thago überlassen oder die Macht darüber selbst an sichreißen sollte. Die Entscheidung fiel für den Krieg.
Karthago war eine Kolonie des phönikischen Tyrus .Als die Griechen, wie wir gesehen haben, die Phöniker imOstbecken des Mittelmeeres allenthalben zurückdrängten,verlegten diese den Schwerpunkt ihres Wirkens in ihrewestliche Kolonie, und dieser gelang es, sich Nordafrika ,Westsizilien und Südspanien zu unterwerfen. Karthagowurde die Beherrscherin des westlichen Mittelmeeres unddes darin betriebenen Handels. Seine Handelsherrschaftduldete keinen Nebenbuhler, und wo es fremden Handelüberhaupt zuließ, suchte es ihn durch Handelsverträge soeinzugrenzen, daß er seine Handelsherrschaft nicht ge-fährdete. Charakteristisch dafür sind die Handelsverträgemit Rom , deren ersten Polybios in das Jahr 509 v. Chr.setzt 3 ), eine Datierung, die freilich für um ein Jahrhundert
1) II, 28. 2) Politik I, 3, 8.
3) Po ly bi os, Geschichten III, 22.