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Das Wirtschaftsleben der antiken Welt : Vorlesungen gehalten als Einl. z. Wirtschaftsgeschichte d. Mittelalters / von Lujo Brentano
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92 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft.

zu früh erachtet gilt 1 ). Danach sollen die Römer und ihreBundesgenossen nicht über das schöne Vorgebirge, das heißtdas Vorgebirge, das sich unmittelbar vor Karthago gegenNorden erstreckt, hinaus fahren, es sei denn, daß sie durchSturm oder Feinde dazu gezwungen würden. ,^Wenn aber EinerwiderWillen dort zu landen genötigt ist, soll er nichts kaufenoder nehmen dürfen, außer was zur Ausbesserung des Fahr-zeuges oder zu Opfern nötig ist. In fünf Tagen aber sollendie Gelandeten wieder abfahren. Die Ursache dieser Be-stimmung war echt phönikisch; sie sollte nämlich, wie Poly-bios schreibt 2 ), verhindern, daß die Römer die genanntenGegenden kennen lernten. Nach Karthago aber und derganzen libyschen Küste diesseits des schönen Vorgebirges,sowie nach Sardinien und Sizilien, soweit es den Karthagerngehörte, soll den Römern gestattet sein, zum Behuf desHandels zu fahren, und die Karthager versprechen, unterBürgschaft des Staats jedem sein Recht zu sichern, undRömer und Karthager sollen einander gleichgestelltsein usw. Noch zwei weitere Handelsverträge wurdenzwischen Rom und Karthago abgeschlossen.

Der Inhalt dieser Verträge entspricht dem Geiste deskarthagischen Gemeinwesens. Die Regierung ruhte in Kar-thago bei geldstolzen, handeltreibenden Geschlechtern 3 ) dieMasse des Volkes hatte nur geringen politischen Einfluß.Ihr Streben ging dahin, den Seehandel im westlichen Mittel-meer sowohl dem Ausland wie den eigenen Untertanengegenüber zu monopolisieren. Dabei schreckten sie vonkeiner zum Zweck führenden Gewaltat zurück. Nach Erato-sthenes wurde jeder Schiffer, der nach Sardinien oder derMeerenge von Gibraltar fuhr, wenn er ihnen in die Händefiel, ins Meer gestürzt, und in dem Vertrag von 306 wurdenden römischen Handelsschiffen die spanischen, sardinischenund libyschen Häfen, mit Ausnahme des eigenen karthagi-schen Hafens, gesperrt 4 ). Das war durchaus merkanti-

1) Mommsen, a. a. O. 351, 414, 416, 496.

2) Polybios III, 23.

3) Aristoteles, Politik VIII, 10, 4.

4) Mommsen, a. a. O. 496.