Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 121
hören dem Sklavenstande an. Cato empfiehlt derenschonungslose Ausbeutung und größte Sparsamkeit bei ihrerErnährung. Neben den Sklaven beschäftigt das Gut regel-mäßig auch freie Taglöhner. Wo man nur eine geringereAnzahl Hilfsleute braucht, bedient man sich der einfachenDienstmiete. Wo größere Arbeitsintensität nötig ist, wie beider Olivenlese und der Ölbereitung, vergibt man lieber dieganze Arbeit an einen Unternehmer, der sie mit ange-worbenen Taglöhnern ausführt. Auch kommt es vor, daßman die Früchte auf dem Stocke verkauft, wobei man denKäufer auch mit der Ernte beauftragen kann. Die Be-stellung der Getreideäcker überläßt man auf diesen Gütern,wo die Baumkultur die Hauptsache ist, einem sogenanntenpolitor, d. h. einem Unternehmer, gegen einen gewissenProzent des Ertrags. Auch die Bestellung des Weinbergsvergibt man an einen partiarius, wenn man sie aus irgend-einem Grund mit eigenen Kräften nicht besorgen kannoder will. Parzellenpacht im eigentlichen Sinn erwähntCato nicht, kam aber schon in sehr früher Zeit vor.
„Berufsmäßig ausgebildete Handwerker gibt es unterden Gutssklaven nicht. Infolgedessen können nur gewöhn-liche Zimmermanns- und Tischlerarbeiten, sowie leichtereFlecht- und Seilerarbeiten durch die eigenen Leute des Gutsverrichtet werden. Für die schwierigeren auf dem Hofebenötigten gewerblichen Arbeiten müssen fremde Hand-werker gemietet werden, wenn man es nicht vorzieht, diebetreffende Arbeit, wie den Hausbau, einem Unternehmerin Akkord zu geben. In anderen Fällen überläßt man dieauf dem Gute erzeugten Rohstoffe dem städtischen Hand-werker zur Verarbeitung. Aber die meisten Erzeugnisseder gewerblichen Produktion werden in fertigem Zustandevon den Handwerkern und Händlern der Nachbarstädte ge-kauft. So alle Töpfer- und Metallwaren, die feineren Körbeund Seile, die Arbeits- und Dreschwagen usw. Sogar dieTuniken, Mäntel und Flickröcke der Sklaven werden nichtzu Hause verfertigt — lieber verkauft man die erzeugteWolle roh — sondern aus Rom bezogen“ 1 ).
1) Gummerus, a. a. O. S. 49.