Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 123
römischen Kapitalisten ins Lateinische übersetzt. In denzwölf Büchern de re rustica des Columella finden wirdann auch die Wirkung, welche das in den 200 Jahren seitCato stattgehabte gewaltige Anwachsen des Großgrund-besitzes auf diesen größten unter den uns erhaltenenlandwirtschaftlichen Schriftstellern des Altertums geübthatte. Umfaßte die uns von Cato geschilderte Ölpflanzung240 jugera, so die des Columella mindestens 1500 jugera.Die ganze Gutseinrichtung ist für den Großbetrieb be-rechnet. Damit auch das Neue, das uns aus Columella ent-gegentritt: Schon in sehr früher Zeit kam, wie schon be-merkt, die Parzellenpacht vor, spielte aber noch keinenennenswerte Rolle. Sie existierte also auch schon zur Zeitdes Cato, obwohl er sie nicht nennt. Bei Varro tritt sieschon mehr hervor; bei Columella ist sie mit der gewaltigenAusdehnung der Besitztümer eine regelmäßige Einrichtunggeworden. Columella sagt 1 ): „Die Arbeiter bestehen ausBauern und Sklaven und diese gehen entweder frei herumoder sind gefesselt.“ Also das Besitztum zerfällt nachColumella in zwei Teile, der eine besteht aus Grundstücken,die an Bauern verpachtet sind, der andere wird mittelsSklaven vom Herrenhof aus bewirtschaftet. Die Grund-stücke, welche weit entfernt vom Herrenhof liegen, werdenverpachtet, insbesondere Kornland. Mit diesen Pächtern,sagt Columella, „geht der Gutsherr freundlich und gütigum und fordert die Arbeit strenger als die Zahlung desPachtschillings, weil ihnen jene nicht so schwer fällt unddem Herrn doch überhaupt mehr Vorteil bringt. Denn einwohlbestellter Acker verinteressiert sich gemeiniglich; wenig-stens leidet man niemals Schaden, es sei denn durch Unge-witter oder Plünderung; deswegen untersteht sich der Bauernicht, Erlaß zu fordern“. Danach waren also die Kolonenzur Zahlung eines Pachtschillings und zu Diensten auf demHerrenhof verpflichtet, und Columella erklärt die letzterenfür wichtiger für den Herrn als das Pachtgeld. DieseDeutung der Worte: „avarius opus exigat quam pensiones“
1) Columella I
7.