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Das Wirtschaftsleben der antiken Welt : Vorlesungen gehalten als Einl. z. Wirtschaftsgeschichte d. Mittelalters / von Lujo Brentano
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Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft.

ist aber neuerdings auf Widerspruch gestoßen 1 ). Man willdarin nur eine Mahnung sehen, darauf zu achten, daß derKleinpächter sein Pachtgut nicht verkommen lasse. Aberdas Pachtgut würde für den Herrn in diesem Falle über-haupt nur Wert haben, insofern es einen Pachtschillingbringt. Wenn nun Columella sagt, man solle auf den Pacht-schilling lieber verzichten als auf die Arbeit, so wäre esganz unverständlich, wenn unter der Arbeit Arbeit auf demPachtgute des Bauern statt auf dem Herrenhofe zu ver-stehen wäre. Denn was würde ihm die bessere Arbeit aufdem Pachtgute des Bauern nützen, wenn von diesem dochkein Pachtschilling gezahlt würde? Anders wenn die Arbeitdes Pächters, auf deren Leistung der Verpächter mitgrößerer Sorgfalt als auf die Zahlung des Pachtschillingsachten soll, auf dem Herrenland geleistet werden soll.Dann erklärt sich mit Leichtigkeit die Fortsetzung: DerGutsherr hat dann wenigstens unter allen Umständen eingut bestelltes Gut, leidet keinen Schaden außer durch Un-gewitter und Plünderung; um dessentwillen aber wagt keinBauer, um Erlaß seines Pachtgeldes zu bitten. Der Haupt-nutzen, den der Gutsherr von der Verpachtung der vomHerrenhof entfernt liegenden Grundstücke zieht, bestehtalso in der Sicherheit, die zur Bestellung des Herrenlandesnötigen Arbeitskräfte, insbesondere zur Erntezeit zur Ver-fügung zu haben. Im übrigen würde er diese bei der Ver-pachtung auch zur Verfügung haben, wenn dem Pächternicht schon im Pachtvertrag Frondienste auf dem Herren-hofe auferlegt wären; der Verpächter brauchte das Pacht-gut nur so klein zu gestalten, daß der Pächter um seinesLebensunterhaltes willen genötigt war, sich als Tag-löhner zu verdingen, um den nötigen Unterhalt zufinden.

Vergegenwärtigen wir uns nunmehr, in welcher Weiseein römischer Latifundienbesitz seit dem letzten Jahrhundertder Republik organisiert war.

1) Vgl. darüber Gummerus, a. a. O. S. 85ff.