Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 125
Er zerfiel in zwei Bestandteile: die Villa x ), den Herren-hof, und das durch Kolonen bewirtschaftete Land, Vici.
Die Villa war ein Landgut, der Mittelpunkt eines land-wirtschaftlichen Großbetriebes. Sie zerfiel in zwei scharfgesonderte Teile: villa urbana und villa rustica .
Villa urbana nannte man den für die Wohnung derHerrschaft, des Herrn und seiner Familie und, in Abwesen-heit des Herrn, des Großpächters oder des Prokuratorsausgeschiedenen Teil. Also ein Wohnhaus mit allem städti-schem Luxus ausgestattet, mit Bädern, allen Einrichtungenzum Vergnügen, Garten, Park 1 2 ). Die familia urbana um-faßte auch die Sklaven, aber nicht die Sklaven, die in derStadt wohnten, sondern die Sklaven der Domäne, die impersönlichen Dienste des Herrn standen: Kammerdiener,Köche, Jäger, Boten, Sekretäre, Abschreiber, kurz persön-liche Dienerschaft.
Diese villa urbana war meist befestigt. Es fanden sichdabei Türme. Ein Turm wird regelmäßig als Turm des Auf-sehers bezeichnet.
Die villa rustica war der der Wirtschaft gewidmete
Teil.
Sie bestand aus zwei Höfen, einem äußeren und eineminneren.
In dem äußeren waren die Wohnungen der Sklaven,die cellae, d. h. die Wohnungen derjenigen, welche unge-
1) Das Wort villa hat eine wunderbare Wandlung vonseiner ursprünglichen Bedeutung in deren Gegenteil durch-gemacht. Das Wort wird abgeleitet von vehere = führen; dahervehilla, d. h. der Ort, wohin die Wagen geführt werden. Schonin der Römerzeit wurden sie befestigt; daher die mittelalterlicheEtymologie des Worts; Ducange schreibt: „Villa dicitur a vallis,quasi vallata, eo quod vallata sit solum vallatione vallarum etnon munitione murorum. Inde villanus.“ Daraus dann das fran-zösische ville für Stadt. Heute versteht man in Deutschland unter villa eine besondere Art von Stadthaus. In Italien dagegenbedeutet das Wort noch ein Landgut.
2) C. Plinius hat in einem Briefe an seinen Freund Gallusdie Reize geschildert, welche seine 17000 Schritt von Rom gelegene Villa „Laurentinum“ hatte. Plinius Briefe, lib. II, 17.