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Das Wirtschaftsleben der antiken Welt : Vorlesungen gehalten als Einl. z. Wirtschaftsgeschichte d. Mittelalters / von Lujo Brentano
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Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft.

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verdingen. Darauf ergriff man das Auskunftsmittel, daßman auf den Latifundien Alles herstellte, was man brauchte.Auch alle gewerblichen Produkte, ' Luxusgegenstände, ließman durch eigene Handwerker herstellen 1 ). Ein jedes Lati-fundium wurde so der Sitz nicht bloß eines Landwirt-schaftsbetriebes, sondern auch von Gewerbebetrieben, nichtbloß für den eigenen Bedarf, sondern auch für den Verkauf.Die Handwerkssklaven wurden dann in den Zeiten außer^ordentlichen landwirtschaftlichen Arbeitsbedarfes, vor allemzur Erntezeit, zur Verrichtung landwirtschaftlicher Arbeitenherangezogen.

Das hauptsächliche Auskunftsmittel aber war, daß mandie Domäne in zwei Teile teilte. Nur den einen Teil be-wirtschaftete man vom Herrenhof aus mittels Sklaven, denandern bewirtschaftete man durch Kolonen, mit anderenWorten, man parzellierte einen Teil der Domäne an Klein-pächter. Jeder dieser Pächter hatte sein eigenes Haus undtrieb seine eigene Wirtschaft, colonia.

Die Früchte, welche diese Kolonen auf ihren Grund-stücken zogen, gehörten ihnen. Allein sie unterlagen wirt-schaftlichen Verpflichtungen von dreierlei Art 2 ):

1. Einem Pachtschilling, pensio, canon. Der Pachtver-trag, häufig für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen,setzte fest, wieviel der jährliche Pachtzins betragen solle. Inder älteren Zeit war er wahrscheinlich in Geld zu entrichten;später traten Naturalabgaben an die Stelle des Geldzinses 3 ),schließlich der Teilbau.

2. Zu dem Zinse kamen noch kleinere, ursprünglichfreiwillige Abgaben hinzu (Xenia), verschieden nach der Artund Lage der Wirtschaft: Wachs, Honig, Milch, Span-ferkel 4 ).

1) Vgl. auch Max Weber , Röm. Agrargeschichte, 241.

2) Vgl. Hart mann, Über den römischen Kolonat undseinen Zusammenhang mit dem Militärdienste, S. 128.

3) Vgl. Plinius, ep. IX, 37; vgl. III, 19.

4) Vgl. Martial III, 58 (Philostr. mai. imag. II, 26, 4rec. sem. Vind.). Von parvae accessiones (zur pensio), zu denender Herr den Kolonen verpflichtet, spricht auch Columellac. r. I, 7.