Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 133
1. das Kleingewerbe, 2. die Staatsfabriken, 3. die kapi-talistische Unternehmung.
1. Das Kleingewerbe.
Es ist zu unterscheiden Kleingewerbe von zweierleiArt: Gewerbe, die zum Unterhalt notwendig sind und diesonstigen Gewerbe.
Einiges, was zu sagen ist, betrifft beide Arten.
Beide sind in collegia organisiert, ähnlich unserenmittelalterlichen Zünften. An der Spitze eines jeden Colle-giums ein für Lebenszeit gewählter Vorsteher. Außerdemstellt sich das Collegium unter das Patronat eines Reichenund Mächtigen, der die Vertretung der öffentlichen Inter-essen des Collegiums übernimmt. Die Gewerbsangelegen-heiten werden geregelt in der Versammlung sämtlicher Mit-glieder.
Jedes Collegium hat gemeinsame Gottesdienste, gemein-same Feste und Male, gemeinsame Aufzüge bei feierlichenGelegenheiten,
Die Kosten werden gedeckt durch Beiträge, durch Zu-schüsse der Patrone und den Ertrag des Vermögens desKollegiums.
Das Collegium hat nämlich Vermögen, ein Zunfthaus,Gebäude, gemeinsame Begräbnisplätze für die Genossen,deren Kinder, Weiber und Konkubinen, ja für deren Skla-ven und Freigelassene; es hat sogar Erbrecht.
Nun, wodurch sie sich unterscheiden:
a) Nahrungsgewerbe.
Die Sorge für Nahrung mit fortschreitender Kultur hatlängst aufgehört, Sorge des einzelnen Haushalts zu sein. Be-sondere Nahrungsgewerbe sind entstanden, die indes nochzu Ciceros Zeit besonders wenig geachtet waren. DieseMißachtung findet sich auch bei den Griechen, wie Hero-dot II 167 ausdrücklich hervorhebt, wobei er es im Zweifelläßt, ob die Griechen sie von den Ägyptern angenommen,da sie sich auch bei den Thrakern, Skythen , Persern,Lydern und bei fast allen Barbaren fände. Daß die Griechender späteren Zeit nichtsdestoweniger von Gewerbe und