134 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft.
Handel gelebt haben, haben wir kennen gelernt. Die Minder-wertigkeit derjenigen, die Gewerbe und Handel betreiben,findet sich später nur noch von den Philosophen, beiPlato 1 ) und Aristoteles 2 ) betont, teils weil ihrer Lehrevom Seinsollenden der Erwerb um des Erwerbes willenals verächtlich erscheint und der Handwerker als unfähig,seine Gedanken zu den höheren Problemen des Menschen-lebens zu erheben, teils weil ihr Betrieb regelmäßig mitLug und Trug verbunden sei. Wie aus Livius XXI c. 63hervorgeht, herrschte diese Auffassung auch in Rom ; aberbereits zur Zeit des zweiten punischen Kriegs scheint ihrentgegengehandelt worden zu sein, denn es wurde einGesetz erlassen: ne quis Senator, quive senatoris paterfuisset, maritimam navem, quae plus quam trecentarumamphorarum esset, haberet. It satis habitum ad fructus exagris vectandos. Quaestus ommis Patribus indecorus visusest. Cicero schließt sich der Auffassung der griechischenPhilosophen an 3 ). In einer Stelle, die in alle Schulbücherübergegangen ist, äußert er sich mit souveräner Gering-schätzung über Gewerbe und Handel. Allein ein Unter-schied besteht zwischen Cicero und den griechischen Philo-sophen. Diesen ist jeder Erwerb um des Erwerbes willenverächtlich; Cicero ist es nur der Gewerbbetrieb, der nichtviel einbringt. Ihm ist es nur der Kleinbetrieb, der ver-ächtlich macht, der Handwerker und der kleine Krämer,nicht aber der Großbetrieb, und Senatoren und andereVornehme, darunter vor allem Ciceros HerzensfreundAttikus trieben selbst Handel und Gewerbe im Großen;nur taten sie es unter falschem Namen und durchSklaven und Freigelassene. Die Kleinhändler waren alsonur deshalb verachtet, weil sie nur im Kleinen dasselbetaten wie die Reichen im Großen.
In der Kaiserzeit wurde das anders. Mit der Ent-stehung des Prinzipats erlangten die Nahrungsgewerbe be-
1) Plato, Gesetze XI.
3) Cicero, De officic I, 42. Siehe auch acc. in Verr. V,18, 45.