Druckschrift 
Das Wirtschaftsleben der antiken Welt : Vorlesungen gehalten als Einl. z. Wirtschaftsgeschichte d. Mittelalters / von Lujo Brentano
Entstehung
Seite
135
Einzelbild herunterladen
 

Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 135

sondere Wichtigkeit: denn der inneren Politik der Kaiserkam es besonders darauf an, daß die Bevölkerung dergroßen Städte, vor Allem die der Stadt Rom , allzeit satt undfolglich zufrieden war. Daher besondere Überwachung desNahrungsgewerbes, und zwar nicht bloß derjenigen Qe-werbtreibenden, welche die Nahrung herstellten, sondernauch derjenigen, welche mit dem Handel und Transportder Nahrungsmittel sich beschäftigten, der Bäcker, Fleischer,Oetreidehändler, Viehhändler, Schiffer usw.

Diese Gewerbe standen unter Taxen; dafür hatten die,welche ihnen angehörten, aber auch das Monopol ihres Ge-werbebetriebs.

Die Angehörigen dieser Gewerbe bestanden in spätererKaiserzeit nicht bloß aus solchen, welche dieselben frei-willig ergriffen; es gab auch solche, welche zum Betriebvon Gewerbe gezwungen wurden. Der Gewerbbetrieb wurdeerblich in dem Sinn, daß die Kinder wahrscheinlichallerdings nur der älteste Sohn und in Ermangelung einesSohnes der Mann der ältesten Tochter das Gewerbe desVaters ergreifen mußte. Niemand darf das Gewerbe ver-lassen, ohne einen Nachfolger gestellt zu haben. Wer sichseinem Gewerbe durch Flucht entzog, wurde zwangsweisedazu zurückgeführt und bestraft. Ebenso durften die durchden Gewerbebetrieb erworbenen Güter nur innerhalb desGewerbes vererbt werden.

b) Anders bei den übrigen Gewerben. Man unter-schied collegia splendida und tenuiorum collegia.

Die Mitgliedschaft wurde erworben durch Zurücklegungeiner Lehrzeit, gerade wie im mittelalterlichen Handwerkbis zur Neuzeit. Nach vollendeter Lehrzeit fand Aufnahmeins Collegium statt gegen Erlegung von Eintrittsgeldern.

Diese Collegia wurden oft zu Organisationen der Un-zufriedenen. Deshalb waren sie seitens der Kaiser gefürchtet.Daher die Errichtung eines Collegiums nur durch kaiser-liches Dekret oder Senatuskonsult für zulässig erklärtwurde. Erst unter Alexander Severus wurden alle Gewerbein collegia organisiert zum Zwecke der Erhebung der Ge-