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Das Wirtschaftsleben der antiken Welt : Vorlesungen gehalten als Einl. z. Wirtschaftsgeschichte d. Mittelalters / von Lujo Brentano
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Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft. 139

Wir haben gesehen, die den Römern eigentümlicheErwerbstätigkeit war der Krieg. Wir haben gesehen, wiesie die Plünderung systematisch geregelt haben, damiteinem Jeden der ihm zukommende Anteil an der Beutezuteil werde und nicht die ungezügelte Erwerbsgier derPlündernden den schon erfochtenen Sieg gefährde. Warein fremdes Land erobert, so sorgte die Organisation derpublicani für die weitere Aussaugung der zur Provinz ge-wordenen unterworfenen Landes.

Wer waren die publicani? Ulpian gibt von ihnen 1. 1,§ 1, D. de publicanis 39, 4 folgende Definition: Publicanisunt qui publico fruuntur: nam inde nomen habent, sivefisco vectigal pendant, vel tributum consequantur: et omnesqui quid a fisco conducunt, rechte appellantur publicani.Das heißt also: Publicani sind diejenigen, welche mit demStaate Geschäfte abschließen, sei es um die Steuern oderdie Erträge der öffentlichen Ländereien zu pachten, sei esum Lieferungen oder den Transport von Lebensmitteln odervon Waffen für das Heer, sei es die Ausführung großeröffentlicher Unternehmungen zu übernehmen.

Wie schon die griechischen Republiken, so hat der rö-mische Staat nichts in eigener Regie unternommen. Er ver-gab alle Lieferungen an Unternehmer, sei es an den Meist-bietenden, wie die Erhebung der Steuern, sei es an denMindestfordernden, wie die Ausführung von Bauten u. dgl.Die Rechtsform, in der dies geschah, war die locatio operis.Ich erinnere an das oben S. 112 ff. über diese Gesagte.

Solche Geschäfte mit dem Staat waren die Grundlageder Existenz der publicani. Alle großen industriellen undfinanziellen Unternehmungen, welche Zeit und Geld inAnspruch nahmen, waren in Rom nur möglich, wenn derStaat sie erlaubte; denn nur denen, welchen er den Zu-schlag erteilte, gestattete er, sich in dauernden Gesell-schaften zu organisieren. Alle übrigen Gesellschaften warennur vorübergehende Organisationen von Personen und eben-deshalb an deren Schicksal gebunden; sie hörten auf, so-bald ein Gesellschafter starb; nur die Gesellschafter der