140 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft.
publicani überdauerten das Leben des einzelnen Gesell-schafters; nur ihre Gesellschafter hatten das Recht, ihreAnteile am Gesellschaftsvermögen auf ihre Erben zu über-tragen mit dem Rechte einer juristischen Person und einerOrganisation, welche der der modernen Aktiengesellschaftähnelte.
Ich habe schon gesagt, daß zum Geschäftskreis derpublicani die Steuerpacht, öffentliche Bauten und anderegroße öffentliche Unternehmungen gehörten. Dazu warengroße Kapitalien nötig. Auch die einzelnen equitesbesaßen so große Kapitalien nicht. Nach Cicero hates zu seiner Zeit nur 2000 Reiche in Rom gegeben;aber auch deren Vermögen reichte nicht zu so großenUnternehmungen aus; und selbst wenn sich darunterReiche von dem Reichtum eines Crassus befanden, war esvorsichtig, nicht Alles auf eine Karte zu setzen. Daher sichdie Reichen auch nie nur an einer, sondern stets anmehreren societates publicanorum beteiligt haben.
Nach Polybios VI, 17 waren die Mitglieder dieser so-cietates von dreierlei Art:
1. Die erste Kategorie bildeten die mancipes. Daswaren diejenigen, die beim Bieten auf eine öffentlicheUnternehmung den Zuschlag erhalten hatten — die Gründer.
2. Die zweite bildeten diejenigen, welche sich für dieGründer verbürgten — die Bürgen.
3. Die dritte waren die participes oder affines, die Ge-sellschafter des Unternehmens. Die Gründer beteiligtennämlich kleine Kapitalisten als Aktionäre. Die Gesellschaftder publicani war eine Kommanditgesellschaft auf Aktien.Die participes waren wahre Kommanditisten; die meistendavon in Rom ; es gab aber auch participes in den Pro-vinzen.
Durch die Beteiligung des kleinen Kapitals am Unter-nehmen wurde auch die Masse des Volks an dieseminteressiert. Eben dadurch aber gab seine Beteiligungden Leitern des Unternehmens auch Einfluß, Herrschaftüber das Volk.