152 Die Entwicklung der römischen Volkswirtschaft.
nachdem das Christentum Staatsreligion geworden war,auch für das im geistlichen Stande Erworbene.
Durch Kaiser Konstantin wurde auch bestimmt, daß diemütterliche Erbschaft (bona materna), und durch spätereKaiser, daß Alles, was die filii oder filiae familiarum vonmütterlicher Seite her (bona materni generis) oder durchdie Ehe (lucra nuptialia), also durch reiche Mitgift ihrerFrau, erwerben, ihr Eigentum werden, und die Römernannten auch dieses Vermögen peculium quasi castrense.
Als im weströmischen Reiche die Qeldwirtschaft längstin Verfall geraten war, bestand sie im oströmischen Reiche,wie wir noch sehen werden, fort und gelangte zu weitererEntfaltung. Damit steht denn auch die Fortentwicklung derWirtschaftseinheit, wie sie dort stattgefunden, in Zusammen-hang. Kaiser Justinian hat dem Haussohn ein selbständigesEigentum an Allem zugesprochen 1 ), was vom Kinde nichtals Stellvertreter des Vaters und nicht ex re patris erworbenwurde. Zuweilen soll der Vater daran nicht einmal Nieß-brauch und die Verwaltung haben. Damit erst war derHaussohn als eine selbständige Wirtschaftseinheit anerkannt.Alles was er erwarb, gehörte nun nicht mehr der Haus-gemeinschaft, sondern ihm allein — ein mächtiger Anreiz,sich wirtschaftlich zu betätigen.
1) § 1. J. per quas personas (2, 9).