172 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen .
Allein nicht bloß die freien Pächter, auch die selb-ständigen Kleinbesitzer wurden zu unfreien Kolonenherabgedrückt.
Da waren zunächst die Ureinwohner, die, auf ge-nossenschaftlicher Grundlage wie bei den Germanen an-gesiedelt waren, mit der Dreiteilung ihrer Gemarkungin Dorf, bestellte Flur und Wald und Weide im Ge-meinbesitz. Sie waren auch nach der Eroberung inihrem Besitz verblieben, aber allerdings nicht als volleEigentümer. In den römischen Provinzen galt der Grund-besitzer nicht als voller Eigentümer. Voller Eigentümerwar der römische Staat. Mit der Eroberung Galliens undGermaniens beanspruchte er ein Bodenregal am dortigenBoden. Die bisherigen Grundbesitzer wurden indes nichtvertrieben. Allein aus Eigentümern wurden sie zu bloßenNießbrauchern 1 ). Bisher hatten sie den Boden frei be-sessen. Jetzt hatten sie dem Kaiser Steuern und Abgabenzu zahlen und öffentlich rechtliche Fronden zu leisten. Abereinen anderen Herrn als den Kaiser hatten sie nicht übersich.
Sodann gab es die römischen Veteranen. Nach Be-endigung jeden Kriegs erhielt jeder Veteran eine Bauern-stelle und zwar frei von Diensten und Abgaben 2 3 ) als Be-zahlung für geleistete Kriegsdienste.
Entweder man gründete eine Kolonie nach italienischemMuster. Die Landverteilung fand statt durch Agrimen-soren, und diese teilten einem jeden ein zusammenhängen-des Stück zu. Die Wohnhäuser aber standen zusammen imDorf. Hier intensive Wirtschaft — in Italien freie Wirt-schaft, mit Düngung der Felder 2 ).
Oder aber der Veteran erhielt eine Ausstattung. Sie be-stand für gewöhnliche Soldaten in einer Summe Geldes,
1) Gaius schreibt II, 7: „in provinciali solo dominium populiRomani est vel Caesaris; nos possessionem tantum et usufructumhabere videmur“.
2) Cf. Cod. Th. lib. VII tit. 20.
3) Vgl. Weber, Röm. Agrargeschichte 220, 221.