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Lu jo Brentano
des Besitzes und Gleichheit des Rechts begründetenormale Zustand des Reichs wiederhergestellt werden.Wie es sich mit dieser Vorschrift verhalten haben mag,— ob wir es hier mit einer Theorie zu tun haben,mittels deren man den periodischen Wieder Verteilungendes Landes, die zu Anfang der Entwicklung des jüdischenVolkes wie zu Anfang der Entwicklung anderer Völkeretwa stattfanden, eine tiefere Begründung zu gebenversuchte, oder oh diese Vorschrift, wie andere behaupten,niemals zu praktischer Ausführung kam, — jedenfallsvermochte sie es nicht zu hindern, daß bei den Judeneine periodische Neuverteilung des Bodens nicht statt-fand, sobald sie den Wirtschaftsverhältnissen nichtentsprach. Immerhin blieb die Vorstellung, daß Gottder einzige Eigentümer sei, daß die Einzelnen alles,was sie besitzen, nicht zu freiem Eigentum, sondernnur zur Nutznießung besitzen. Für diese ihnen über-lassene Nutznießung mußten die Einzelnen sowohl denLeviten als auch den Armen bestimmte Anteile anallem Gute, an beweglichem wie an unbeweglichem,ahgehen. Die Armen hatten an den Ertrag eines be-stimmten Teiles des Feldes, der Ackerecke, an dieNachlese, den Armenzehent und an Almosen dasselbeRecht wie der sog. Eigentümer an das Seine. Dasmosaische Recht sah im Almosen ein Mittel zur Wieder-herstellung der durch die Verteilung des allen gehörigenEigentums unter die einzelnen zeitigen Nutznießer ge-störten normalen Ordnung.
Bereits das Alte Testament betrachtet also dieExistenz hilfloser Armen als die Folge des Bestehenseines Privatrechts an den Produktionsmitteln und suchtnach einer entsprechenden Abhilfe. Es ist dies wohlzu beachten. Wir werden sehen, wie dieses Korrelat-verhältnis der Gedanke ist, welcher alle sozialen Re-former der Folgezeit bis in unsere Tage beherrscht,