Die Anfänge des modernen Kapitalismus 219
Heeresstraßen 1 ). Bald wird der Ruhm der Generäle nachder Menge Geldes geschätzt, die sie nach Rom bringen, undGeneräle, Statthalter, Zöllner wetteifern, fremde Völkerund die Provinzen zu plündern. Der große ReichtumRoms war das Ergebnis des kapitalistisch organisiertenKriegs. Er wurde in Prachtbauten und nicht seltenin sinnlosem Luxus verschwendet.
Daher auch der Verfall Italiens . Es kam die Zeit,da die Kriege mit reichen Völkern aufhörten, und nachder Schlacht bei Actium im Jahre 31 v. Chr. kam diepax romana, die bis zum Einfall der Goten im Jahre
*) Der römische Staat baute nicht in eigener Regie, sondernvergab alle öffentlichen Arbeiten an den Mindestnehmenden imWege der Submission, und zwar nicht bloß die Herstellung vonHeeresstraßen, sondern ebenso die von Wasserleitungen, von Be-festigungsarbeiten, von Staatsgebäuden und Tempeln, ja dieGründung von ganzen Kolonien, insbesondere Militärkolonien.Für die Übernahme derartiger Arbeiten bildeten sich große Gesell-schaften, die societates publicanorum, die über bedeutendeKapitalien und Arbeitermassen verfügten. Formulare von der-artigen Submissionen sind uns erhalten (vgl. R u d o r f f, Gromati-sche Institutionen in den „Schriften der römischen Feldmesser“II, 335 und I, 211 v. 22 ss., ferner „Fontes juris romani 4 6. Aufl.,herausgegeben von M o m m s e n und Gradewitz S. 332). Hierfindet sich unter der Überschrift „lex parieti faciendo Puteolana“u. a. 649, also vom Beginn des letzten Jahrhunderts der Republik eine locatio operis, die in bezug auf Exaktheit der Detail-bedingungen der Submission mustergiltig ist. Die Rechtsform füralle derartigen Verdingungen von Staatsarbeiten war die locatiooperis (vgl. Mommsen, Röm. Staatsrecht II, 1. Abt. 404ff.).Die Verträge des Staats mit den societates publicanorum warenalso ähnlich den modernen Verträgen einer europäischen Groß-bankiergruppe zur Anlage von Eisenbahnen in diesem oder jenemWeltteil. Ulpian hat die publicani definiert als diejenigen, welchemit dem Staate Geschäfte abschließen, sei es, um die Steuernoder die Erträge der öffentlichen Ländereien zu pachten, sei esum Lieferungen oder den Transport von Lebensmitteln oder vonWaffen für das Heer, sei es die Ausführung großer öffentlicherUnternehmungen zu übernehmen. 1. 1 § 1 D. de publicanis 39, 2.