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sich bei der Mobilmachung als Nachteil geltend, daßder Yasall im Land, womit er belehnt war, seinenLohn voraus hatte und die Erfüllung der ihm ob-liegenden Pflichten von seinem guten Willen abhing.
So konnten die deutschen Könige keinen Feldzugohne Zustimmung der deutschen Fürsten unternehmen,und obwohl es als selbstverständliche Folge des vom
Auseinandersetzung zwischen dem König und den Rittern vonCypern über die Kriegspflicht der Vasallen statt. Der Streitsollte unter dem Vorsitz des Prinzen Eduard von England, desspäteren Eduard I. , ausgetragen werden. Der König behauptete,daß alle Vasallen des Königreichs ihm Kriegsdienst sowohl inner-halb als auch außerhalb der Grenzen des Königreichs schuldigseien. Jaques d'Ibelin vertrat ihm gegenüber den Standpunktder Ritter. Nur innerhalb der Grenzen des Königreichs seiendie Ritter kriegsdienstpflichtig, und zwar nur zu Land, nicht zurSee. Der Einzelne könne freiwillig darüber hinausgehende Ver-pflichtungen auf sich nehmen; auch fehle es nicht an Gelegen-heiten und Beweggründen hiezu, so vor allem um Gott zu dienenund Ablaß der Sünden zu erlangen; ferner der Ehre und desRuhmes wegen und aus Ergebenheit gegen den Souverän oder zu-gunsten eines Freundes; endlich wegen der guten Be-zahlung, welche den Rittern geboten würde.Anders sei es auch nicht in Frankreich, England, Deutschland ,Ungarn und anderen Ländern. Ibelin schloß seine Rede mit denWorten, die noch heute gegenüber anderen Ansprüchen allerArten von Großen beachtenswert: „Wenn es unserm Herrn gefällt,unsere Herzen und Dienste zu haben, kann er dies wohl erreichen,und wir sind sicher, daß er es zu tun verstehen wird, wenn eres will. Die Mittel dazu sind leicht. Das eine ist, gegen unshöfliche Worte zu gebrauchen, was wenig kostet. Das andereist, denen entgegenzukommen, die cs nötig haben, und die dafürdankbar sein werden (d. h. sie für die gewünschten Dienste zubezahlen). Aber möge unser gnädiger Herr es wissen, es ist nichtdurch Zwang, daß man sich der Herren und Dienste der Edel-leute und Tapferen versichert. So etwas hat man nie erlebt undwird es nie erleben.“ Die Streitfrage wurde nicht entschieden.(Vgl. darüber L. de Mas Latrie, Historie de l’Isle de Chypresous les Lusignans, I, 437 ff.)