253
Die Anfänge des modernen Kapitalismus
der Ungläubigen zu begeben; diese kamen mit ihrenWaren zu ihnen. Ein jedes dieser Quartiere wurdevon der Stadt, der es zugebörte, autonom regiert.Keine ihrer Nationalen konnte vor einem anderen alsvor den dort errichteten Gerichtshöfen belangt werden,und in diesem galt statt des feudalen Rechts undBeweisverfahrens das den Bedürfnissen ihrer Handels-tätigkeit entsprechende römische Recht. Und wie inden Assisen von Jerusalem, dem für die Kreuzfahrerausgearbeiteten Rechtsbuch, einerseits das Feudalrechtseine feinste Ausbildung erhielt, begegnen wir darinandererseits neben der cour feodale la cour des bourgeois,der alle dort Handel treibenden Nationen unterworfensind, worin nach dem der kapitalistischen Wirtschafts-ordnung entsprechenden Rechte prozessiert und ge-urteilt wird 1 ).
Indes nicht nur, daß das bewegliche Kapital seinihm eigenes Recht erhält, auch die Grundlage desFeudalsystems, das Land, fängt an, Kapitalcharakteranzunehmen. Ehemals war es lediglich auf dem Wegeder Leihe vergeben worden; jetzt kommt es als Quellevon Geldrenten in Betracht und wird dementsprechendnach Maßgabe der Rente, die es abwirft, und desherrschenden Zinsfußes nach seinem Geldwert geschätztund verkauft. Es wird betrachtet als „Mehrwert
prospero cursu navigaverat: nautaeque, tractis ad terram ratibusJerosolimae cum rege Pascha exegerant, quorum ipse virtutempretio vadatus, tertiam partem pecuniae pepigit de omnibusurbibus quas adquirere pariter possent, et vicum unum civitatisquem eligerent: ita praecipites, aurique cupidine caecosmagis quam pro Doi amore, impulit ut, sanguinem suamnundinantes, statim Azotum obsiderent, et ad deditionem posttres dies flecterent.
') Vgl. über die Bedeutung der italienischen Handelsnieder-lassungen in den Kreuzfahrerstaaten die gegen Sombart gerichtetenAusführungen in Abhandlung IX in diesem Bande.