Handel und Kapitalismus
311
nehmung des größtmöglichen Vorteils. In dem Maße,in dem die einzelnen Angehörigen der Gesamtheiten,die jeweils eine Wirtschaftseinheit bilden, unter denEinfluß des Handels gelangen, fangen sie an, sich vonderen Gebundenheit freizumachen. Der Einzelne fängtnun an, selbständige Wirtschaftseinheit zu werden,in der Grundherrschaft wie in der Gilde, schließlichselbst in der Familie. In dem Maße, in dem dieEinzelnen zu selbständigen Wirtschaftseinheiten werden,ändert sich aber auch das Prinzip, das ihre Be-ziehungen zueinander beherrscht. Der Einfluß vonHerkommen und Standesrecht auf diese Beziehungenbeginnt nachzulassen; diese beginnen zu rein vertrags-mäßigen unter rechtlich einander mehr und mehr gleich-stehenden Personen zu werden; und da die früherenAngehörigen jener Gesamtheiten zu einander mehr undmehr fremden Wirtschaftseinheiten werden, beginntauch das Prinzip, das von jeher die Wirtschafts-einheiten in ihren Beziehungen nach außen geleitethat, zu dem für ihre gegenseitigen Beziehungen maß-gebenden zu werden. An die Stelle der Gebundenheitdurch Standesrecht und Herkommen tritt das Strebennach Wahrnehmung des größtmöglichen Vorteils.
Hätte Sombart Begriff 1 und Entwicklung der Wirt-schaftseinheit einer Betrachtung unterworfen, so würdeer wohl auch vermieden haben, die handwerksmäßigeder kapitalistischen Wirtschaftsorganisation entgegen-zusetzen und das Streben nach unbegrenztem Erwerberst von dieser als Folge der darin stattfindenden Ver-selbständigung des Sachvermögens zu datieren.
Daß das Streben des mittelalterlichen Handwerkersauf Sicherung seiner „Nahrung“ gegangen sei, ist jarichtig, und schon 1870 habe ich die Fürsorge dafürals das Prinzip der Gewerbepolitik der Handwerker