Blüher hat sich seine Verteidigung ziemlich leicht gemacht,indem er sich als einen Friedländer weit überlegenen Geist auf-spielt und dessen Gedankenwelt zwar nicht billigen kann, aberdoch noch wohlwollend passieren läßt. Eine derartige, vonplumpem Eigenlob diktierte Auffassung wirkt aber alles andereeher als sympathisch und überzeugend. Wer unvoreingenommendie von Thies gebotenen Gegenüberstellungen auf sich wirkenläßt, muß zweifellos zu dem Ergebnis gelangen, daß Blühernicht originär, sondern lediglich Nachbilder ist. Er h a t nuneinmal tatsächlich grundlegende Gedanken von Friedländer be-zogen und sie seinen Zwecken entsprechend ausgewalzt. Obein solcher Umstand bereits genügt, um von einem Plagiat zusprechen, soll an anderer Stelle erörtert werden. Hier trittjedoch noch erschwerend hinzu, daß Blüher den Eindruck er-wecken will, als seien die von ihm vorgetragenen Gedanken(deutsch gesprochen!) „auf seinem Mist gewachsen". Aber ge-rade damit gibt er der Kritik Waffen gegen sich in die Hand,denn Blüher ist kein originärer Denker trotz des wissenschaft-lichen Aufputzes, mit dem er seine Darlegungen auszustattenbeliebt, sondern lediglich Nachbeter und Nachtreter, und eswirkt deshalb überaus peinlich, wenn er in eitler Selbstüber-schätzung seinen Lesern die Originalität seiner Gedanken ein-zureden versucht.
Den gleichen Vorwurf der widerrechtlichen Gedankenaneig-nung (nicht des krassen Plagiats) erhebt Hans von Müller gegen den 1932 verstorbenen Literarhistoriker und Roman-schriftsteller Walter Harich , den er einen „skrupellosenBelletristen" nennt 94 ). Hans von Müller ist neben Carl Georgvon Maaßen der hervorragendste Hoffmann -Kenner undhat in zahlreichen Einzelpublikationen seine Forschungen überdiesen lange verkannten Dichter niedergelegt. Nach ihm kamWalter Harich , der eine Doktordissertation und ein später er-scheinendes zweibändiges Werk über Hoffmann veröffentlichte.
") In seiner Schrift: E. T. A. Hoffmann und Jean Paul . Ihre Beziehungenzueinander und zu gemeinsamen Bekannten. Erstes Heft, Köln 1927, S. 21und 22 ff.
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