In diesen beiden Arbeiten soll nun Harich lediglich und ganzallein auf den Ergebnissen Hans von Müllers fußen, ohne eigeneZutaten.
Allein Hans von Müller ist hier zu sehr voreingenommenePartei. Harich trat ja gar nicht mit dem Anspruch hervor, aufGrund eigener jahrzehntelanger Studien eigene glücklicheFunde ans Tageslicht fördern zu wollen. Er gab offen zu, daßer fremde Ergebnisse verarbeitete und sie in einer lesbarenDarstellung der Öffentlichkeit übergab. Er nannte auch seineQuellen und wies auch auf Hans von Müller , den Bahnbrecherauf dem hier in Frage kommenden Forschungsgebiete hin. Sollteer mehr tun oder sollte er seine Quellenlieferanten übergehenund ihre Publikationen nicht mit berücksichtigen? Dann hätteer sich dem Vorwurf der Oberflächlichkeit mit Recht ausgesetzt.Müllers Anklagerede ist trotz aller glänzenden Dialektik nichtstichhaltig genug, um eine Verurteilung des Angeklagten herbei-zuführen.
Auffällig ist nur, daß im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeitstehende, bereits arrivierte Schriftsteller ihre Anleihen beiweniger vom Glück begünstigten Kollegen machen. Hier magwohl die Erwartung mitbestimmend sein, daß die Zwangs-anleihen nicht so leicht festgestellt werden können, wenn nichtder enteignete Autor selbst Lärm schlägt, und welcher Dichterliest schon Werke seiner Zunftgenossen!
Der umgekehrte Fall, daß namenlose Tagesschriftsteller andie Rockschöße anerkannter Größen sich hängen, findet sichdagegen selten genug. So schrieb z. B. Georg Kulka einpaar Seiten aus der „Vorschule der Ästhetik" von Jean Paul ab und veröffentlichte das Ergebnis unter seinem Namen in den„Blättern des Burgtheaters" 95 ). In der (Berliner) „B. Z. am Mit-tag" erschien eine Artikelserie „Die Ehetragödie einer Kaiserin"von Karl Tschuppik . Die philosophischen Ausführungender Nr. 269 waren aber nichts weiter als ein genauer Abklatschaus der „Fröhlichen Wissenschaft" (Aphorismus 71) von Fried-
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