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Der Schutz Serbiens scheidet gleichfalls aus; denn abgesehendavon, dass Serbien in keinem Russland politisch oder moralischverpflichtenden Schutzverhältnisse stand, hatte Oesterreich gegen-über verschiedenen Grossmächten sich zur Wahrung der territorialenIntegrität und der Souveränität Serbiens verpflichtet.
Sogar die Erhaltung des russischen Prestiges auf dem Balkan war nach dem von Oesterreich-Ungarn angebotenen Entgegen-kommen keine Sache mehr, die den Appell an die Waffen begründenkonnte.
Die Herbeiführung des Krieges war also für Russland einereine Opportunitätsfrage. In Ermangelung zwingender Gründe konntedie Entscheidung für den Krieg nur herbeigeführt werden durch dieUeberzeugung: die Gelegenheit ist günstig, diejenigen Grossmächteniederzuzwingen, welche den massgebenden russischen Persönlich-keiten als Hindernis auf dem Wege ihrer Politik erschienen.
Auf sich allein gestellt, hätte Russland den Krieg mit Oester-reich-Ungarn und Deutschland äusserstenfalls in Verteidigung natio-naler Lebensinteressen, niemals aber aus der Abwägung der Wahr-scheinlichkeit des Erfolges gewagt. Nur die Sicherheit der aktivenMitwirkung anderer Grossmächte konnte also den leitenden KreisenRusslands den Entschluss zum Kriege ermöglichen. Die Haltungder beiden anderen Mächte des dreifachen Einvernehmens musstealso für die russischen Entschlüsse von entscheidendem Einfluss sein.
Hierfür enthalten die Dokumente der Dreiverbands-Regierun-gen die Bestätigung.
Die Mitwirkung Frankreichs war keineswegs a priori sicher,geschweige denn die Mitwirkung Englands. Der französisch-russischeBündnisvertrag verpflichtete Frankreich nicht zu einer unbedingtenKriegsgefolgschaft gegenüber Russland, und zwischen Russland und England bestanden keinerlei präzise Abmachungen. Bei demösterreichisch-ungarisch-serbischen Konflikt, der aus der Ermordungdes Österreich -ungarischen Thronfolgers und seiner Gemahlin ent-standen war, konnten die Sympathien der nicht unmittelbar Betei-ligten nur auf der Seite Oesterreich -Ungarns sein. Darüber war mansich auch in Russland klar, und diese Klarheit äusserte sich darin,dass die russische Regierung nach der Uebergabe der österreichisch-ungarischen Note an Serbien zunächst eine gewisse Vorsicht anden Tag legte.
So drahtete der französische Botschafter in Petersburg seinerRegierung am 24. Juli (Gelbbuch No. 31), nachdem Sasonoff vonder österreichisch-ungarischen Note an Serbien Kenntnis erhaltenhatte, die Dispositionen des Zaren und seiner Minister seien dieallerfriedlichsten ; und am 25. Juli (Gelbbuch No. 38) :
„M. Sasonoff garde toute sa modération: Il faut éviter, m'a-