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und solange dieses Ziel nicht erreicht war, wurde auch das ent-scheidende Wort gegenüber Russland nicht gesprochen. Mag ausdem französischen Gelbbuch hundertmal der Eindruck sich ergeben,als ob die französische Hilfe für Russland selbstverständlich ge-wesen sei, so selbstverständlich, dass eine besondere Erklärunghierüber an Russland — die man im Gelbbuch vergeblich suchenwürde — überhaupt nicht nötig gewesen wäre, — das Orangebuchdes russischen Verbündeten weiss es besser. In diesem ist ein tele-graphischer Erlass Sasonoffs an Iswolsky vom 29. Juli abgedruckt(Orangebuch No. 58), und zwar als letztes der vom 29. Juli datier-ten zehn Dokumente, so dass man annehmen kann, dass diesesTelegramm erst am späten Abend des 29. Juli abgeschickt wordenist. In dem Erlass wird Iswolsky beauftragt „d'exprimer au Gou-vernement français notre sincère reconnaissance pour la déclarationque l'Ambassadeur de France m'a faite en son nom en disant quenous pouvons compter entièrement sur l'appui de notre alliée, laFrance" (der französischen Regierung unsere aufrichtige Erkennt-lichkeit auszudrücken für die Erklärung, die der französische Bot-schafter mir in deren Namen gemacht hat, dass wir voll und ganzauf die Unterstützung Frankreichs als unseres Bundesgenossen zäh-len dürfen). Sasonoff fügte hinzu: „Dans les circonstances actuellescette déclaration nous est particulièrement précieuse." (Unter dengegenwärtigen Umständen ist uns diese Erklärung ganz besonderswertvoll.)
Hieraus ergibt sich also, dass Frankreich am Abend des29. Juli, nicht früher und nicht später, Russland die aus-drückliche und vorbehaltlose Erklärung der Waffenhilfeabgegeben hat. i
Warum nicht früher? Und warum fand Frankreich am 29. Julidie Entschlussfähigkeit zu diesem entscheidenden Schritt?
Der Schlüssel liegt bei
Frankreichs Verhältnis zu England trägt seit 1905 den offiziellenNamen der „entente cordiale". Einvernehmen , nicht Bündnis. Im'englischen Parlament haben die für die auswärtige Politik ver-antwortlichen Minister stets erklärt, irgendeine vertragsmässige Bin-dung des herzlichen Einvernehmens zwischen den beiden Nationenexistiere nicht; für England bestehe keinerlei bindende Verpflich-tung; der Entscheidung des Parlaments sei in keiner Weise vorge-griffen.
Heute wissen wir mehr.