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Interesses stand, und seine Spalten würden jederzeit einer sach-gemäßen Darlegung gegen den Bimetallismus wie dies jamehrfach geschehen ist, offen stehen, allerdings müßten diese demCharakter des Blattes entsprechend auf einer anderen Höhe stehen,als die Bambergerschen Pamphlete.
Mit gradezu staunenswerther Ueberhebuug bezweifeltBambcrger zunächst die Kompetenz der Verfasser jener „Wissen-schaftlichen Gutachten", von denen, man mag über ihre Ansichtendenken wie man will, doch feststeht, daß sie erste Autoritäten derNationalökonomie sind. Lexis, Scharling, Conrad-Halle, Schäffleund Ad, Wagner, der m gewisser Beziehung hier mit genanntwerden kann, sind Nationalökonomen ersten Ranges, und wennihr Sachverständniß angezweifelt wird, dann zweifelt man an,daß die Wissenschaft überhaupt hier zu urtheilen ein Recht hat, unddann entsteht die Frage, die angesichts der bevorstehenden Enquetebesonders wichtig ist, wer ist denn eigentlich sachverständig inder Währungsfrage?
Bamberger schreckt, nachdem die Wissenschaft so über-wiegend oder nahezu ausschließlich gegen die Goldwährung ge-sprochen, denn ein Nationalökonom von Geltung, der in neuesterZeit sich im entgegengesetzten Sinn geäußert, ist mir nicht be-kannt, und wissenschaftliche Gutachten für die Goldwährungwürden kläglich ausfallen, — Bamberger schreckt jetzt nichtmehr davor zurück, der Nationalökonomie das sachkundige Urtheilin derWähruugsfrage abzusprechen. Freilich einerseits behaupten:
„Mit Ausnahme derjenigen, welche der agrarischen Agitationmit ihrem wilden Schlachtruf blindlings folgten, beschränkte sichdie Mehrzahl der Gebildeten auf die Erklärung, daß sie sich keinUrtheil über die schwierige Frage zutrauen"
und andererseits eingestchen, daß die zu einem Urtheil in derWährungsfragc berufene Wissenschaft in ihren ersten Männernbezüglich der Goldwährung ähnliche Anschauungen vertritt wiedie „Agrarier - - der Widerspruch ist doch zu greifbar.Bamberger schern sich ja noch offen auszusprechen, daß eigentlichnur - die Banquiers berechtigt sind über die Währungsfrageein Urtheil abzugeben, aber der Sinn seiner Worte geht dahin.Er schreibt:
„Es soll hier nicht näher auf die Frage eingegangen werden,inwieweit die ausschließlich theoretische Beschäftigung mit derMaterie vorzugsweise oder allein berechtigt ist, das entscheidende