Johann Genssleisch,
der im dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderteebenfalls blühenden Dhnastenfamilie von Guden-berg, welche das Erbtammcreramt des ErzstiftSMain; besaß, als von der freihcrrlichen Familievon Guttenberg in Franken unterscheiden, welcheletztere mit obigen Mainzer Geschlechtern nichtsgemein hat.
Als im Jahre 1420 der ucncrwählte KurfürstConrad III. mit dem Kaiser Ruprecht einen feier-lichen Einzug in die erzbischöstiche Residenz hielt,eilten Adel und Bürgerschaft den hohen Herrenentgegen, nm sie würdig zu empfangen, wie esdie Sitte der Zeit erheischte. Die lauggeuährteEifersucht beider Staude äußerte sich bei solchenGelegenheiten gewöhnlich in schlimmer That. Soauch diesmal. Die Bürger aus den Zünften unddie Herren von Adel ritten in abgesonderten Han-sen. Die beiden Bürgermeister waren ans beidenTheilen des Volkes gewählt und wetteiferten jetztum die Ehre, ein Jeder zuerst den Kaiser zu be-willkommnen. Die Patricier aber hatten mit ihrenschnelleren Pferden einen Vorsprung vor den Ab-geordneten der Zünfte gewonnen und verhindertendadurch, daß sie sich um den Knrfürst drängten,den Bürgermeister in ihrer Mitte, seine Anredeauzubringeu. Darüber entbrannten die Bürger insolcher Wuth, daß sie sich sogleich nach der Abreisedes Kaisers zusammenrotteten, die Hanser der Pa-tricier erstürmten nnd ihnen so harte FriedeuSbe-dingungeu vorschrieben, daß diese dadurch ihre Ehreverletzt, ihr Vermögen benachteiligt und ihreRechte gefährdet glaubten und lieber auswanderten,als sich auf Uuterhandlungen eiuließeu. Die Mei-sten wählten Frankfurt oder Oppenheim, sowie dienächsten Orte nm Mainz zu ihrem Ausenthalte.Die angesehensten der ausgewanderten Familienwaren - die Fürstenberg, die GcnSfleisch, die Gelthuß,die Molsberg , die Hninbracht nnd die znm Jungen.
Johann Gensfleisch , genannt zum Gutcuberg,war mit unter den Auswanderern; dies gehet ansdem zwischen den Patriciern nnd Zünftigen erstnach zehn vollen Jahren unter Vermittlung desErzbischofs Conrad und der Städte Frankfurt ,Speicr, Worms abgeschlossenen Vergleiche hervor,welchen Letzterer in seiner „ Rachtung" vom dritten
genannt Gntenberg. 9.?
Tage nach dem Sonntage I^ewi-« (18. März) desJahreS 143» bestätigte, demzufolge „etliche von den'Alten mit Ziamcn Herrmauu Zürsteuberg, HennenHirtzen, Henchen zum Gudcuberg, Otto Rudolfseligen son zuer Eyche, Hcynze Neyscn u. s. w. inder süne vnd rachtnng sin vnd sich der gcbrucbensolten on geverde." Wohin sich damals Gntenbergbegeben, ist unbekannt. Wahrscheinlich nahm erseinen Aufenthalt in Eltvill oder Ellfelv im Rhein-gau , wo seine Familie nicht unbedeutende Güterbesaß nnd wo sein Bruder Friclo noch im Jahre1434 wohnte. In demselben Jahre aber finden wirihn in Straßburg , wo er folgende, noch jetzt indem dortigen Archive vorhandene Urkunde aus-stellte: „Ich Johann Gensesleisch der Junge, ge-nannt Gntenberg, künde mit diesem briefe, Als dieErs, wisen Bürgermeister vnd Rat der Stadt zuMentze mir jcrlichS cttliche zinsse vnd gülte verbnn-den sind zu geben, nach innhalt der briese, die daunter andern lnter innhaltcn: wern deß sie mirmine zinsse uit richtetent vud bezahleteu, daß ichsie dann mag angriffen, betümberu vnd pfendcn.Wenn mir nun ettwie vil vergessener zinsse von derobgenannten Statt Mentze ussestaut vud mir voninen nntzhar (bisher) nit bezahlet werde» tüuteu,darumb so habe ich meiner berlicher notdnrfft halbzu Herrn Niclause Stadtschriber zu Mentze griffen,vnd er hat mir gelobet vnd geschworen, drü hundertvnd r gnter Nhiniscber gnlden zu geben, zu wahrenvnd zu antwurten geu Oppenheim in den hoff znmLamparten meiner vettern Ort Geldhnß binnen untzPfingsten schirrest komen. Bekenne ich mit diesemBriefe, daß die Meister vnd Rat der Etat Straß-burg so serrc mir gcredt haben, daß ich inen zueren vnd zu live denselben Hern Niclansen denStatrschriber solichcr Behäbung vud gcfeugnisse vndauch der iij vnd r gülden willcclich ledig gefeit habe.Datum nff Sonntag nach St. Grcgorientag des H.Pabsts (15. März) ->». 1434."
Gntenberg hatte nämlich von seiner Vaterstadteine jährliche Rente zn beziehen. Da er aber vonder Erlaubniß, heinizukehren, keinen Gebrauch ge-macht, wurde sie ihm nicht mehr ausgezahlt, wo-durch er natürlich in die größte Verlegenheit ge-rathen mußte. Da sührte ihm der Zufall den