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Stadtschreiber von Mainz in seine Hände, welchener bis zn Austrag der Sache gefangen nehmen ließ.Der Bürgermeister und Nath zn Straßburg aberverwendete sich lange für den Stadtschrcibcr Niclaus,daß er ihn frei gab und obige Urkunde ausstellte.
Gutenberg in Straßburg vou 1436 bis 1444.
Ob Gutenberg nach der Beilegung dieses Zwi-stes seine Vaterstadt besuchte, um das Geld inEmpfang zu uchmcn, oder ob er sich mit demMagistrate zu Mainz ans der Ferne verglich, laßtsich ans Mangel authentischer Quellen nicht mitBestimmtheit nachweisen. Keinem Zweifel unter-liegt es aber, daß er im Jahre 1436 wieder zuStraßburg wohnte; denn aus den alten Naths-protokollen dieser Stadt, welche der berühmteSchöpflin im Jahre 1745 in den dortigen Archivenaufgefunden hat, gehet hervor, daß er in demJahre 1436 einem Straßburgcr Bürger NamensAndreas Dritzehn den Vortheil, Steine zu schlei-fen, gelehrt und in dem nämlichen Jahre mit die-sem Andreas Dritzehn einen Vertrag abgeschlossenhat, wodurch er sich verbindlich machte, seinenSchüler gegen Bezahlung einer gewissen Summenoch in mancherlei gewinnbringenden Künsten zuunterrichten. Als aber dieser Andreas Dritzehnschon gegen Ende des Jahres 1438 gestorben war,wurde Gutenberg von dessen Brüdern wegen ver-weigerter Mitaufnahme in die Gesellschaft vor Ge-richt belangt. Dieser Proceß veranlaßte in derFolge ein großes Zeugcuverhör, in dessen Proto-kollen vielfach von einer Presse, von Formenund von Drucke n, obwol in nnznsammenhängen-dcn nnd dunkeln Ausdrücken die Rede ist.
Die dürftige und abhangige Lage, in welchesich Gntenberg durch seine Auswanderung versetztsah, mag ihn zu dem Entschlüsse geführt habeu,sich durch Erlernung und Ausübung mechanischerKünste auch in der Fremde ein unabhängigesLeben zu begründen. Wie er als Edelmann z» der
Neigung für gewerbliche Industrie und Spekulationuud endlich zu den technischen Kenntnissen, vondenen er in Straßbnrg seinen Unterhalt zu gewin-nen suchte, gelangt sei, ist ebenso dnnkel, wieseineJugcndgeschichte. Vielleicht hatte er auf ReisenItalien und die Niederlande besucht? Vielleichthaben dort in Venedig die weltberühmten Glas-fabriken, hier zn Antwerpen und Hartem daS jungeaufblühende Gewerbe der Bricfdrnckcr seine Auf-merksamkeit erregt uud seinen schöpferischen Geistzur Nachahmung angespornt? Die Zcngcnverhörein jenen Gerichtsactcn geben uns den chronologi-schen Faden an die Hand, Gntcnberg's Thätigkeitin Straßbnrg von Jahr zn Jahr verfolgen zu kön-nen. Wir führen daher den Leser sogleich in denStraßbnrger Gerichtssaal ein, um einen jeden Zeu-gen selbst reden zu hören nnd ans deren Aussagendie Schlußsolgc selbst zu ziehen.
1436.
Der Goldschmied Hans Dünne sagt bei demVerhöre vom Jahre 1439 aus, daß er bei HansGcnSfleisch, genannt Gutenberg, von Mainz vordrei Jahren (1436) gegen 100 Gnlden verdienthabe, blos für Sachen, die znm Drucken gehören.Die Worte des Originalprotokolls lauten: „ItemHans Dünne der goltsmyt hat gefeit, das er vordrycn joren oder doby Gntcmberg by den hundertGuldin abe verdienet habe alleine das zu demtrucken gehöret."
1436 und 1437.
Etliche Jahre vor 1439 lehrte Gutenberg denAndreas Dritzehn die damals ebenso seltene alseinträgliche Kunst, Steine zu schneiden nnd zuschleifen, welche Kunst der Letztere mit Vortheilangewendet und benutzt hat: „ Dann Andres Drit-zehn hatte sich vor ettlichen joren zu Im gefügetvnd vnderstandcn Mich knnst von im zu leren vndzu begriffen, deß hett er In nu von siner bitt wegengeleret stein bolliren, das er mich zu den ziten wolgenossen hctte."
Im Jahre 1437 wurde Gntenberg, wie Schöpf-lin in seinen „Vinllicil« t^oxr-ipliivis" Seite 17meldet, von einem adeligen Fräulein „Enncl zur