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Geschichte der Buchdruckerkunst in ihrer Entstehung und Ausbildung : Ein Denkmal zur vierten Säcular-Feier der Erfindung der Typographie ; Mit einer reichen Sammlung in Holz und Metall geschnittener Facsimiles der seltensten Holztafeldrucke, Nachbildungen von Typen alter berühmter Officinen und Proben von Kunstdrucken nach den neuesten Erfindungen unserer Zeit / von Dr. Karl Falkenstein, Königl. Sächs. Hofrathe und Oberbibliothekar, ...
Entstehung
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Rechtsstreit Fust's mit Gutcnberg.

Stande war, die ihm vorgeschossenen Gelder aufder Stelle zurückzuzahlen. Auf dieses Unvermögendes aller finanziellen Hülfsmittel entblößten Guteu-berg's gründete Fust seinen ehrlosen Plan. DenSchcinvorwand lieferten die Kosten der lateinischenBibel. Es lag jedoch in Fnst'S Interesse, so langemit der Ausführung zu warten, bis der Druckjenes Werkes, auf welches schon so große Suinmeuverwendet worden, seine Voltendung erreicht habenwürde. Darum trifft auch der Proceß und dieungestüme Rückforderung der geliehenen Geldermerkwürdiger Weise mit dein Zeitpunkte zusammen,wo, nach den Folgerungen, welche das PariserEremplar mit der Unterschrift des Mainzer Vica-rius Cremer an die Hand giebt, der Druck derBibel seinem Ende nahe war.

Schon im October des Jahres 1455 hatte Fusteine Klage gegen Guteuberg eingereicht, ihn vorGericht gefordert uud von ihm ». die Znrückbe-zahlung seiner zu zwei verschiedenen Epochen in dasGeschäft dargelieheneu 1600 Gulden; d. die Zinsendavon vom Zage deS Darleihens den 22. August1450 und 6. December 1452 bis 9. November 1455zu 6 vom Hundert mit 390 Gulden; endlich dieZinsen von Zinsen, welche er (Fust) selbst au Judenund Christen habe zahlen müssen (an 36 Gnlden),also eine Summe vou 2026 Guldcu dringend ver-langt. Daß dieser Plan schon früher in dessen Seelegeschlummert habe, beweiset der Umstand, daß er,obgleich einer der reichsten Bürger von Mainz , dasGeld zu dem gemachten Darleihen absichtlich bei Ju-den aufgenommen, um seinen vorgehabten Wucherzu beschönigen und eine unerlaubte Zinsforderungvon 6 Procent durchzusetzen. Gutcnberg verthei-digte sich vor Gericht und gab zn Protokoll:

-l. daß Fust versprochen habe, ihm jahrlich 300Gulden zur Bestreitung der Kosten herzu-geben und den Gesindelohn, den HanSzinS,sowie die Ausgaben sür Pergament, Pa-pier, Schwarze u. s. w. vorzustrecken;

b. daß die ersten 800 Gulden zur Anschaffung

des DruckwerkzengeS dargeliehen worden;

c. daß er diese Summe aber nicht, wie der

Zettel" (die Schuldverschreibung) besagt,auf einmal erhalten habe;

<l. Fust habe ihm gesagt.- er würde keine Zinsenvon ihm nehmen, obwol sie, der Ordnungwegen, auf demZettel" standen;über das letzte Darlehu vou 800 Guldenwolle er Nechnuug ablegen und dafür ein-stehen ;

k. endlich könne er Fusten jedoch weder Zinsennoch Wucherzinscn zugestehen.Der Spruch des Gerichtes lautet:

a. Gurcnberg solle Rechnung ablegen über alleEinnahmen uud Ausgaben, welche er un-mittelbar zur Hervorbringung von Büchern,für Pergament, Papier, Schwarze, Setzer-und Drnckcrlohn, gemacht hatte; denn dieBücher sollten zu gemeinschaftlichem Nutzenverkauft werden;t>. wenn sich daraus ergebe, daß er mehr Geldempfangen als ausgegeben und nicht zuBeider Vortheile, sondern zu eigenem, sosolle er daS an Fust herauSzahlen;c. Fust habe durch ciueu Eid oder rechtlicheKundschaft darznthun, daß er da6 auge-- gebene Geld selbst gegen Zinsen aufge-nommen und nicht aus seinem eigenen Ver-mögen vorgeschossen habe. Könne er daserweisen, nnn so solle ihm Gutenberg dieseZinsen auch bezahlen laut Inhalt des Zettels " (Vertragsurkundc).Das Schiedsgericht hatte den 6. November 1455als Termin anberaumt, an welchem beide Theil-nehmcr Rechnung ablegen, Fust aber die Wahrheitseiner Aussage und daS Recht seiner Forderung be-schwören sollte. Letzterer erschien an jenem Tagezwischen eilf Uhr und Mittag in dem seinem Hausegegenüber gelegenen Barfüßerkloster (man pflegtezu jener Zeit gerichtliche Vertrage und Schlichtungvon Streitigkeiten in Klöstern vorzunehmen) uudlegte iu dem großenRefender" (Hekectoi-Ium oderSpcisesaal) im Beisein des Psarrers Chünter vonSt. Christoph, des Jakob Fust, Peter Schöffer's von Gernsheim , Heinrich Keffer's und Bcrtolf'svon Hanan (letztere zwei in Gutenberg's Dienste,welche statt seiner erschienen waren) und andererZeugen den ihm vom Gerichte auferlegten Eid indie Hände des Notars Ulrich HelmaSsperger ab,

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