laubt ist, und die politische Geschichtschreibung muß gegen diese Ein-gangsformel ihren feierlichsten Protest einlegen.
Besonders unglücklich nimmt sich das gleichzeitige Einhalten dieserzweierlei Richtungen auch in der Besprechung der schleswig-holstei-nischen Angelegenheit aus. Während hier von der einen Seite dasmuthige und würdige Bekenntniß abgelegt ist, daß es der reine Aber-witz gewesen wäre, dies Land, nachdem es zu Deutschland geschlagenworden, in die Hände eines selbstständigen Fürstleins zu geben, dasPrinzip der Kleinstaaterei zu heiligen und die alte Schwarte der Le-gitimität für wichtiger zu erklären als die Fruchtbarmachung des wich-tigsten und lang ersehnten deutschen Küstenstrichs in der Hand deseinzigen, des Namens würdigen, deutschen Staats, soll doch von derandern Seite demonstrirt werden, daß man ewig still gehalten hätte,wäre nicht dieser oder jener geringe Verstoß gegen den Buchstabendes Gasteiner Vertrags von Oesterreich her zu Hilfe gekommen. Magman es noch begreifen, daß, so lange es galt mit Oesterreich undden Mächten Versteckens zu spielen, die Preußische Diplomatie mitErbfolgepergamenten und Demagogenbekämpfung schön that; aber nochnachträglich, mehr als unbedingt nöthig, diese Tonart hören lassen,das hieß seinen besten Vortheil übersehen, wenn man doch einmalder Zeit des Konflikts und der Auseinandersetzung mit der Oppositioneinen Rückblick widmen wollte. Denn die Parteinahme für denAugustenburger, für sein göttliches Recht oder — noch kindlicher —für seine liberalen Gesinnungsbürgschaften, war zu allen Zeiten