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sels*) gegen Geld nennt man „Discontircn".Das Discontircn von Wechseln ist der Lebcnsproccß, vonwelchem alle Thätigkcitsvcrrichtungen des geschäftlichen Or-ganismus abhängen. Das Discontircn versieht jedes größereGeschäft mit dem unablässig in ihm nothwendigen Element,wie das Einathmen das Blut mit Sauerstoff versieht. Wieder saucrstoffhaltige Blutvorrath stets erneuert werden mußdurch Einathmen von atmosphärischer Luft, so müssen auchalle auf Umsatz beruhenden Geschäfte mit stets bereitenMitteln versehen werden. Discontircn heißt einen nochnicht verfallenen Wechsel einstweilen an Stelle des Wechsel-schuldners bezahlen, dessen Schuld vorlegen bis zum Ver-falltag, an welchem der Discontirende von jenem sich seineAuslage wieder ersetzen läßt. Für die Zwischenzeit von demAugenblick des Discontirens bis zum Augenblick des schließ-lichen Eingangs müssen natürlich dem Ausleger des Geldes dieZinsen vergütet werden. Er zahlt also dem Tuchfabrikantcnfür den Wechsel auf den Tuchhändler den später fälligenBetrag unter Abzug der Zinsen, welche vom Tage des Ueber-trags bis zum Tage des Versalls eine entsprechende Summe,wenn sie ausgclichen würde, eintrüge.**)
*) Zunächst wird hier an den Wechsel von längerer Verfallzeitgedacht; doch betheiligcn sich an derselben Wirksamkeit auch die kurz-fälligen Wechsel aufs Inland und die Wechsel aufs Ausland.
**) Der Discontcnr genießt bei diesem Geschäft den Vortheil eineskleinen Zinseszinses. Wenn er einen Dreimonatwechsel von 500 Markzu 4 Procent discontirt, so gibt er dem Besitzer des Wechsels nur495Mark. Für diese 495 Mark kassirtz er nach drei Monaten 500 Markein. Liehe er aber ohne Vorausabzug der Zinsen 495 Mark aufdrei Monate aus, so bekäme er bei Verfall der Forderung zu 4 Proccntnur 499 Mark 95 Pf. — Für solche, welche nur discontircn, ohne dieWechsel wieder abzugeben, macht das bei großen Summen etwas aus.