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ist dies einfach daraus zu erklären, daß neuerer Zeit dieGemeinwesen ohne solche Anstalten zu den Ausnahmen ge-hören. Der Vorgang ist darum nicht minder beweis-kräftig.
Im übrigen sind beinahe alle Beispiele, die als Warnunggegen die künstlichen Umlaufsmittcl angerufen worden, ausVerwickelungen politischen Ursprungs entnommen, die füroder gegen die Natur eines gewerblichen Organismus nichtdas Geringste beweisen. Es ist gerade so, als ob man gegeneine sonst gute Gesetzgebung die Zustände anführen wollte,die eintreten, wenn ein feindliches Heer das Land überziehtund dasselbe in Kriegszustand versetzt.