können, gehört zu den Grundbedingungen einer richtigen Ver-waltung. Mit Recht verlangt die Theorie hier, daß zurAbmessung des richtigen Verhältnisses zwischen Soll undHaben nicht blos die Noten, sondern auch die jeden Augen-blick einforderbarcn Depositen dem Mctallschatze gegenüber-gestellt werden.
Und damit hätten wir, Nebendinge übergehend, das Ge-biet der gesunden Geschäfte durchschritten, welche eine Bankmachen darf. Der Rest ist voin Uebel, vorab — das istein uralter Grundsatz — alles Borgen auf Grund undBoden, aller Credit an industrielle Unternehmungen. Beidebedürfen allerdings auch des Credits; aber Institute, welcheZettel ausgeben, welche jeden Moment auf Vorzeigung mitBaar antworten müssen, solche Institute, von deren Zahl-fähigkeit der ganze Kreislauf des Gcschäftslebens abhängt,dürfen nichts in Gegenstände stecken, die nur langsam oderoft gar nicht das wiedergeben, was sie in sich aufgenommenhaben.*) Vorschüsse auf Waaren, mit viel Vorsicht, in be-scheidenem Maße, sind gestattet.
Ein Rundschreiben des Gouverneurs der sehr weise verwaltetenbelgischen Nationalbank an seine Beamten in der Provinz empfiehltdenselben, alle Wechsel zurückzuweisen, welche zu nachstehenden Artengehören:
1) Wechsel die ausgestellt worden, um ein Grundstück zu bezahlenoder die aus Operationen mit unbeweglichen Gütern herdatiren.
2) Alle Arten von Zahlungsversprechuugen (in Wechselform),welche von Privatleuten (weder Kaufleuten noch Industriellen) unter-schrieben sind, selbst in dem Falle, daß ein Bankier oder Kaufmannsie einreiche.
Z) Alle Wechsel, welche augenscheinlich herrühren von der Er-richtung oder Vergrößerung von industriellen Anstalten, von deren