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Die Zettelbank vor dem Reichstag : Versuch einer gemeinverständlichen Darstellung / Ludwig Bamberger
Entstehung
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können, gehört zu den Grundbedingungen einer richtigen Ver-waltung. Mit Recht verlangt die Theorie hier, daß zurAbmessung des richtigen Verhältnisses zwischen Soll undHaben nicht blos die Noten, sondern auch die jeden Augen-blick einforderbarcn Depositen dem Mctallschatze gegenüber-gestellt werden.

Und damit hätten wir, Nebendinge übergehend, das Ge-biet der gesunden Geschäfte durchschritten, welche eine Bankmachen darf. Der Rest ist voin Uebel, vorab das istein uralter Grundsatz alles Borgen auf Grund undBoden, aller Credit an industrielle Unternehmungen. Beidebedürfen allerdings auch des Credits; aber Institute, welcheZettel ausgeben, welche jeden Moment auf Vorzeigung mitBaar antworten müssen, solche Institute, von deren Zahl-fähigkeit der ganze Kreislauf des Gcschäftslebens abhängt,dürfen nichts in Gegenstände stecken, die nur langsam oderoft gar nicht das wiedergeben, was sie in sich aufgenommenhaben.*) Vorschüsse auf Waaren, mit viel Vorsicht, in be-scheidenem Maße, sind gestattet.

Ein Rundschreiben des Gouverneurs der sehr weise verwaltetenbelgischen Nationalbank an seine Beamten in der Provinz empfiehltdenselben, alle Wechsel zurückzuweisen, welche zu nachstehenden Artengehören:

1) Wechsel die ausgestellt worden, um ein Grundstück zu bezahlenoder die aus Operationen mit unbeweglichen Gütern herdatiren.

2) Alle Arten von Zahlungsversprechuugen (in Wechselform),welche von Privatleuten (weder Kaufleuten noch Industriellen) unter-schrieben sind, selbst in dem Falle, daß ein Bankier oder Kaufmannsie einreiche.

Z) Alle Wechsel, welche augenscheinlich herrühren von der Er-richtung oder Vergrößerung von industriellen Anstalten, von deren