selbst gestellt ist, anspornt. Mit dem Grundsätze der Einheit,des Monopols, ist jene Voraussetzung aufgehoben, und derStaat, das Gesetz, welches die Einheit, d. h. Einzigkeitbefiehlt, muß die Obsorge übernehmen dafür, daß die Bankihren Zweck erfülle. Das versteht sich von selbst, daß ohneeine gewisse Controle von oben in keinem Staate der Welteine Zettelbank existirt. Darum liegt auch die Frage nichtso: soll die Bank unter der Staatshoheit stehen, sondernumgekehrt so: soll sie ihr ganz und gar unterstehen, odersoll auch das Element der Privatintercsscn, und bis zu wel-chem Grade, in ihr Thun und Lassen hineinreichen?
Wir befinden uns damit auf dem Gebiete einer Frage,welche seit einiger Zeit mit Lebhaftigkeit in Anwendung aufeinen andern Zweig des öffentlichen Verkehrs erörtert wird.Unsere Frage hat viel Verwandtschaft mit derjenigen, welchedie Gemüther erhitzt in dein Streite: ob Staatsbahn oderPrivatbahn? Und vielleicht könnte das Studium derunseligen etwas beitragen zur Lösung jener andern. Dochdiese Nutzanwendung zu machen, wollen wir denen überlassen,die sich mit dem Problem der Eisenbahnen beschäftigen.
Von Hause aus dürfte man denken, die einheitlicheBank, wie sie allmählich aus den Voraussetzungen ihrer Auf-gaben und ihrer Sicherheit vor unsern Blicken sich auf-gebaut hat, könnte wesentlich in den Händen der Staats-lcitung ruhen. Allein die Versuchung, sich auf diesem Gedankenniederzulassen, wird doch sofort verdrängt von der Sorge,ob eine so innig mit dem feinsten und lebhaftesten Getriebeder Erwerbsthätigkeit zusammenwirkende Lebenssunction ingenügender Weise von der immer harten, steifen, nothwen-dig zum größten Theil mechanisch arbeitenden, schwersäl-