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I. ABSCHNITT.
jedoch dürfte diese Zahl ebenso ungünstig sein, als jene derHüttenheimer Gemarkung. (^Siehe weiter unten.)
Also auch hier sind die Gemarkungen nicht hinreichendgross; diejenigen Landwirthe, die es können, dehnen sichauf fremden Bannen aus, die Andern müssen sich durch Neben-verdienst und Zupachten helfen.
Auch in andern Nachbargemarkungen kommt diesesvor; Bauersleute aus Euschingen, Brünighofen, Bornweilerund Galfingen haben noch viele Besitzungen in der Gemar-kung von Ober-Spechbach.
Zusammen haben die Fremden hier 121,90 Hektar, oder33,86% der Gesammtfläcbe der Gemarkung.
Die fremden Besitzungen vertheilen sich wie folgt:
ha
a
m
% derSuin me:
18 Besitzer
von 0
a
bis
untei
2
a
mit
15.
24.
4
77
» 2
77
77
77
5
77
n
—.
15.
70.
8,01
79
77
* 5
77
77
77
20
77
7?
10.
13.
35.
96
77
„ 20
77
n
77
1
ha
77
41.
01.
73.
33,80
16
77
» 1
ha
n
77
2
75
77
21.
73.
92.
17,95
8
77
» 2
77
77
77
5
77
77
22.
86.
68.
18,89
4
77
» 5
n
n
10
n
77
25.
84.
18.
21,35
225
n
»121.
90.
80.
100,00
Der Zahl nach sind die fremden Besitzer in hiesigerGemarkung mehr, als die einheimischen, um 43,31 %; dafüraber gehören sie meist in niedere Gruppen. Grosse Güter be-sitzen sie hier nicht, selbst die vier grossem auswärtigenBesitzer sind nach einer mündlichen Mittheilung jetzt bisauf einen einheimisch geworden, und dieser eine Fremdehat eine Spechbacherin zur Frau.
Die Güter werden hier verpachtet, so dass sie „de facto“doch nicht zu den fremden Besitzungen zu rechnen sind.
Wenn wir jetzt' noch, was die untern zwei Gruppenangeht, sehen, dass so viele sehr kleine Parzellen da sind,so muss ich hier bemerken, dass factisch nirgends solcheweitgehende Parzellirung stattfindet; es rührt dies vielmehrdaher: Die Banngrenzen der anliegenden Dörfer laufen sehr