DAS DORF HUTTERHEIM.
89
die schwache Seite des Gesetzes, denn oft war es unmög-lich, die Unanimität zu erhalten. Auf Grund eines Beschlussesder Generalversammlung eines so gegründeten, freien Syndi-kats konnte der Präfekt dies freie in ein autorisirtes Syndikatumwandeln.
Wenn die Majorität der Interessirten einen Antrag aufAnerkennung stellte, so tliat dies der Präfekt, wenn er vonder Zweckmässigkeit des Vereins überzeugt war. Dessenungeachtet konnte aber doch die Bildung, respectivc dieWirksamkeit einer solchen Genossenschaft scheitern am bösenWillen Einzelner oder einer grossen Landgemeinde.
Um auch diese Hindernisse zu beseitigen, wurde dasdeutsche Gesetz vom 11. Mai 1877 erlassen, das dem Art. 12Nr. 1 des Gesetzes von 1865 folgenden Zusatz beifügte:„Die Eigcntlhimer. welche bei der Generalversammlung nichterscheinen, oder cs versäumen, ihr Votum abzugeben, sindals Zustimmende anzusehen“.
Die Anerkennung solcher Syndikate als Institute öffent-lichen Interesses geschieht nun durch den Kaiser.
Ueberall, wo solche Syndikate bestehen, wie hier inllüttenhcim, konnten schon sehr viele und schöne, zweck-mässige Meliorationsarbeiten ausgeführt werden, was sonstnicht geschehen wäre.
Die übliche Feldbestellung ist die Dreifelderwirtschaft.
Winterung: Weizen; Sommerung: Gerste, Sommer-weizen und Hafer; die Brache ist angebaut mit: Klee, Lu-zerne, Runkelrüben, Hanf und Tabak.
Der Obstbau ist ganz unbedeutend in Hüttenheim, be-sonders aber seit dem kalten Winter 1874. Dieser Kultur-zweig wird auch hier nie betrieben werden, indem die Obst-bäume in freiem Felde den darunter wachsenden Ackor-friiehten schaden.
Die Wiesen (295 Hektar) stehen im Verhältnis zumübrigen landwirtschaftlich benutzten Boden (582,70 Hektar)wie 1:2; dies ist also ein sehr günstiges zu nennen, da imAllgemeinen als Regel 1 : 3 angenommen wird. Dies Ver-hältnis gestaltet sich aber weniger günstig des Tabaks wegen,