DAS DORF HUTTENHEIM.
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Bürger zum GemeiiKlowald und ihre Nutzungsrechte an dem-selben, und dessen Erträge.
Die Gemarkung zählt in Allem 347,45 ha Wälder, so-mit bleiben im Privateigenthum 347,45 - 269,89 — 77,56H ektar.
Die Waldungen der Gemeinde betragen in Prozentendes Gemeindebesitzes: 65,20° / o. 22,35% der Gesammtwal-
dungen der Gemarkung sind in Privatbesitz. 14,73 Ar Waldentfallen auf jeden Einwohner der Gemeinde Hüttenheim,ein Verhältniss, welches mit zu den günstigten gezählt wer-den darf.
Ueber die Geschichte des Gemeindewaldes von Hutten-heim lässt sich nur Weniges mittheilen.
Den Ursprung dieses einem Dorfe so nöthigen undnützlichen Besitzes könnte man nur in den ältesten Zeitensuchen. Hüttenheim war in Merovingischer Zeit erwiesener-massen ein Hofgut (Villa) des Etichonischen Ilerzogshauses,und wohl wird es von seinem Herrn mit genügender All-mende versehen worden sein.
Die Geschichte des Waldes von Hüttenheim bietet demForscher keine spannenden Prozesse mit dem Grundherrn dar,wie so mancher Wald in unserm Eisass.
Der Grundherr des Benfelder Händchens hat seineIlüttenheimer im vollen Genüsse ihrer Waldungen und All-mende nie „turbiret“. Nur einen Prozess über Allmend-genuss aus dem Jahre 1566 (Datum des Urtheilsj fand sichvor in den Gemeindearchiven, eine Schrift, die mir des In-teressanten viel darbot; insbesondere enthält sie die Ab-schrift einer alten, meiner Ansicht nach sehr alten Ding-hofrotel.
Diese Dingrotel theile ich in meinen Anlagen denLesern vollständig mit.
Die Hüttenheimer werden sicher die schönen und soweitgehenden Waldrechte ihrer Vorfahren aus dem Mittel-alter mit Wehmuth vernehmen, sie, denen heute der Wald-nutzen so kärglich und sparsam zugemessen wird.
Von der Eichelmast wird noch die Rede sein ich,