VERLEICII MIT ANDEREN DEUTCHEN LÄNDERN. 137
koppelung seit 1858 viel Anwendung gefunden, und dieBerichte rühmen begeistert deren Yortheile.
Zu dem Gebiete der Hofansiedelung gehören auch nochdie Emsländer.
In Schleswig - Holstein stehen Grossgrundbesitz undbäuerliches Grundeigenthum sich sehr harmonisch gegenüber;kaum ’/4 des Gesammtumfangs der Provinz dürfte in adeligenHänden sich befinden; eine weitgehende Zersplitterung desGrundbesitzes, wie wir sie in dichter bevölkerten GegendenDeutschlands getroffen, findet hier nicht statt.
Die Zahl der lebensfähigen Stellen, auf welchen einWirth mit seiner Familie Dicht nur existiren, sondern auchgedeihen kann, ist überwiegend gross, und wenn man dieProvinz bereist, kann man sich durch den Augenschein leichtüberzeugen, dass nicht nur in den Dörfern, sondern nament-lich auch auf den zahlreichen isolirt liegenden Gehöften eineMenge glücklicher und zufriedener Existenzen zu finden ist.
Eine schädliche Gemengelage ist hier überhaupt nichtvorhanden, da schon seit 1770 hier die Verkoppelungen aus-geführt werden.
Der Erbgang geschieht meistens an ein Kind, wiewohldie neuere Gesetzgebung die freie Gütertheilbarkeit bestimmt.Bis dahin war diese ausgeschlossen, ja sogar die Veräusse-rung eines zum Hofe gehörigen Grundstücks ohne landes-herrlichen Consens w 7 ar verboten.
Gleichwohl dürften unter dem nördlichen Himmel Schles-wig-Holsteins die Kleinstellen in Folge der freien Theilungnicht zunehmen, da eine kleine Besitzung hier die Familienicht mehr ernähren könnte. Die Tendenz, kleinere Stellenzu errichten — sagt der Bericht — ist nicht vorhanden.
Als zu dieser Ländergruppe gehörend, mit ähnlichenBesitzvertheilungsverhältnissen, sind noch zu erwähnen: dieProvinz Ost- und Westpreussen, wo Grossgrundbesitz undbäuerlicher Besitz neben einander Vorkommen.
Als Land des stark überwiegenden Grossgrundbesitzesist die Provinz Posen besonders hervorzubeben; es ist dasLand der grossen Agrarindustrie, als Brennereien und Rüben-zuckerfabriken. Auch hier geht das Gut gewohnheitsmässig,