DIE AGRARVERHÄLTNISSE DES ELSASSES.
153
Jedoch existirt in Eisass das landwirtschaftliche Pro-letariat kaum; denn immer ziehen sehr viele dieser nichtsbesitzenden Arbeiterfamilien nach Städten, wo die Industrieihnen gesicherten Lebensunterhalt verspricht. Solche Ar-beiterfamilien können auf dem Lande zur Winterszeit, woArbeit und genügende Beschäftigung fehlt, oft in sehr grosseNothlage gerathen. Finden diese Leute Arbeit in der In-dustrie, so kann man es ihnen nicht verargen, wenn sie dorthinwandern. Es liegt hierin die Ursache der steigenden Tage-löhne in der Landwirtschaft; die andern wirtschaftlich un-abhängigen grundbesitzenden Tagelohnarbeiter kommen soin die angenehme Lage, die Löhne, besonders in drängendenArbeitsmomenten oft willkürlich zu fixiren; durch förmlicheKoalitionen zwingen sie dann den grösseren Grundbesitzer,jeden von ihnen begehrten Lohn zu zahlen. Im Allge-meinen sind aber diese Arbeiter, da sie alle für sich selbstdieselben Arbeiten verrichten, verständnissvollere Gehülfendes Landwirtes.
Aus vorhergehender Ausführung geht klar hervor, dassnicht das französische Recht es ist, das als Ursache der Zer-splitterung angesehen werden kann. Neben den Ländern mitfranzösischem Rechte haben wir Länder kennen gelernt, z. B.Franken, Nassau und Württemberg , wo die Zersplitterungebenso gross ist, als in den Ländern des französischen Rechts.Jedoch haben wir diese Gewohnheit nur in den Ländern desfränkischen und schwäbischen Stammes gefunden.
Da die Besitzzersplitterung auch nicht am Bau derllandelspflanzen liegt, so ist es also nur die Rechtssitte derLänder, welche diese Verhältnisse geschaffen hat. Auchwiderspricht es den thatsäehlichen Verhältnissen dieser Ge-genden, sowie den eingewurzelten Gewohnheiten ihrer Be-wohner, an die Möglichkeit der Geschlossenerklärung derGüter zu denken. In solch dichtbevölkerten Gegenden würdeein solches Vorgehen grosse Uebel nach sich ziehen, als un-geheure Vertheuerung des Grund und Bodens und Ver-armung derjenigen kleinen Besitzer, welchen mit einem Malealle Möglichkeit, sich auszudehnen, genommen würde.
Hingegen steht die Besitzvertheilung nicht der Consoli-