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Die Entstehung des Agrarschutzes in England : ein Versuch / von Richard Faber
Entstehung
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LICENZEN ZUR GETREIDEAUSFUHR.

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der erste Vorläufer zu der handelspolitischen Acht, in welchedie grosse Allianz Ludwig XIV . und Napoleon England versetzte.

Aber nicht nur zu Gunsten auswärtiger Herrscher werdenAusnahmen von dem Getreideausfuhrverbote gestattet, sondernebenso zu Gunsten befreundeter Grossen des eigenen Landesund von Günstlingen, denen man, natürlich gegen Zahlungentsprechender Licenzgebühren, einen Vortheil zuwendenwill. * 1 Diese Ausnahmen gegen Zahlung von Licenzen werdenbesonders häufig im 14. Jahrhundert, und zwar finden sie sichnicht mehr blos zu Gunsten befreundeter Grossen und demKönige nahestehender Personen, sondern als Mittel, um dieEinnahmen des Königs zu mehren.

Das Jahr 1215 ist das Datum der Magna Carta KönigJohanns. Aber es währte das ganze 13. Jahrhundert bis zurConfirmatio Cartarum i. J. 1297 durch Eduard I., ehe dasKönigthum auf die Erhebung von Steuern, welche das Parla-ment nicht bewilligt hatte, verzichtete. Es geschah dies im25. Edw. I. c. 5, 6, 7.

Allein damit hatte das Königthum nur erst die Erhebungvon Steuern, welche das Parlament nicht bewilligt hatte, auf-gegeben. Es war noch weit entfernt, zusammen mit dem Par-lament zu regieren. Sein Augenmerk ging vielmehr dahin,seine bereits bestehenden, vom Parlament unabhängige Ein-nahmen zu mehren und sich neue zu schaffen. Das Hauptmittelhierzu war die Beschaffung von Geldmitteln seitens der Kauf-leute. Erst als das Haus Lancaster den Thron bestieg und mitihm ein Königthum aufkam, welches statt auf unantastbaresErbrecht auf einen parlamentarischen Rechtstitel sich stützte,war der Sieg des Parlaments vollständig.

Einige Daten aus dieser Entwicklung müssen, als auchfür unsere Betrachtung wichtig, hier angeführt werden.

Die auf die Kaufleute bezügliche Stelle der Magna Carta Regis Joannis vom 15. Juni 1215 lautet: Omnes mercatores

Friedens zwischen Frankreich und Flandern dagegen auch der Handels-verkehr zwischen Flandern und England wiederhergestellt. Vgl. Rymer,ed. Caley et Holbrooke II p. 303.

1 Vgl. Rot. Litt. Pat. 59, 60, 61, 62, 63, 76, 78, 79.