74 DIE CARTA 1IERCAT0RIA UND DER ENGLISCHE HANDEL.
Gleicht die Herrschaft der Barone von 1310-1322, die sobald nacli dem mächtigen Eduard I. eintrat, der RepublikCromwells , die so rasch auf die absolute Herrschaft der Tudorsfolgte, so hat die Herrschaft Eduards III. und Richards II. biszur Thronbesteigung des constitutioneilen Hauses Lancaster inconslitutionellor Hinsicht manche Aehnlichkeit mit der Zeitvon der Restauration bis zur Thronbesteigung Wilhelms III.Karl II. kann nicht gewissenloser und verschwenderischer ge-wesen sein als Eduard III . In gleicher Weise kam es beidennur darauf an, Geld zusammen zu bringen, ganz einerlei wie.Und dem entsprechend sehen wir auch den jungen Eduard,sobald er sich von der Bevormundung durch seine Mutteremancipirt hatte, auf die Politik seines Grossvaters zurück-kommen, sich unabhängig vom Parlament durch Sonderver-träge mit den Kaufleuten Geld zu verschaffen.
Die erste Massregel zu diesem Zwecke war der 9. Edw. III.stat. 1. cap. 1 von 1335. Darnach wird den fremden Kaufleuten,gegen Zahlung der dem Könige schuldigen Zölle, erlaubt trotzaller etwa entgegenstehender Privilegien der einzelnen Städtean allen Orten mit jedweder Waare in beliebiger Weise Handelzu treiben, zu verkaufen und zu kaufen, ein- und auszuführen ;und die Städte, deren Verwaltung sie nicht gegen jedwedeStörung schützt, werden mit der Beraubung ihrer Freiheitenund ihre Verwalter mit der Verpflichtung zum doppeltenSchadensersätze bedroht. Dies war nicht blos eine Rückkehrzu den Bestimmungen der Carta mercatoria, sondern noch eineVerschärfung derselben. In der Carta mercatoria aber ist derAnfang zu erblicken jener Begünstigung der Fremden gegenGeld, welches sie dem König verschafften, und zum Nachtheilder heimischen Kaufleute, welche einerseits dem König mög-lichst ohne Parlament zu regieren ermöglichte, andererseitsdie einzige erklärliche Ursache ist, warum das von der Naturso sehr zum Handel begünstigte England so spät seinen eigenenHandel entwickelte, warum es so lange das Ausbeutungsobjektitalienischer, niederländischer und deutscher Kaufleute gebliebenist. Unter Eduard III. hat diese Politik der Carta mercatoriaihre höchste Ausbildung erreicht.
Es ist. für unsere Zwecke nicht, nothwendig des weiteren