Druckschrift 
Die Entstehung des Agrarschutzes in England : ein Versuch / von Richard Faber
Entstehung
Seite
80
Einzelbild herunterladen
 

SCHEITERN DIESER VERSUCHE.

SO

ohne Z us ti mmung und Anor dnung des Parla-ments, ausser nach Calais und nach anderen englischen Be-sitzungen. Und wenn Einer, wer immer er sei, selbst oderdurch Andere, sei es mit Licenz oder anderer Erlaubniss oderohne solche, dawider handle, sollten sein Getreide und alleseine Waaren dem König verfallen. Indess so, dass jedwederUnterthan des Königs, der das besagte Getreide zuerst fasseund festhalte, den dritten Theil desselben erhalten solle undden Rest der Vicecomes oder Baillivus des Königs.» Wie dasganze Parlament von 1376 resultatlos verliess, so hatte auchdieses Begehren nur eine principielle Bedeutung. Die Antwortlies Königs lautete ablehnend, und während die Gemeinen derGrafschaften in dem «Guten Parlamente» die Führung hatten, 1vertrat sie die Ablehnung mit kaufmännischen Gesichtspunkten.«Die Unterthanen des Königs sollen frei sein, ihre Waarendahin zu führen, wohin es ihnen im Interesse ihres Gewinnesam Besten scheint, ausser zur Zeit, da der bleibende Rath einAusfuhrverbot erlassen haben sollte.» In Wirklichkeit hiessdies nichts anderes als die Krone wolle nicht auf die mit derGetreideausfuhr verbundenen Licenzen verzichten.

Und auch nach der Thronbesteigung des minorennenRichard II. blieb es beim Alten. Im Jahre 1378 wurden sogardie Privilegien der fremden Kaufleute in dem Umfang desGesetzes von 1335, wonach alle denselben entgegenstehendenPrivilegien der englischen Städte nichtig sein sollten, aufsNeue bestätigt. 2 3 Und als im Jahre 1382 die Gemeinen derGrafschaften York und Lincoln zusammen mit allen Städtenund Flecken sich beklagten,3 dass in Folge verschiedener ge-währter Patente ihr Getreide in so grossem Masse aus demKönigreiche ausgeführt werde, dass Theuerung im Lande ent-standen sei und zur Zeit ein grosser Schaden bestehe und nochgrösserer zu erwarten sei, wenn nicht Abhülfe geschaffenwerde, und daher vom König verlangten, er möge davon ab-

1 Ygl. Stubbs, Consist. History II p. 434.

2 Rot. Parliam. III p. 47 Nr. 74.

3 Rot. Parliam. III p. 141 Nr. 54.